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Sachsen und Saarland wollen Styropor-Verordnung kippen

Styropor gehört zu den gesundheitsschädlichen Bauabfällen. Die bürokratischen Vorschriften zur Entsorgung sind umfangreich und stellen Bauarbeiter und Unternehmen vor massive Probleme. Auf vielen Baustellen mussten sogar Baustopps eingelegt werden, da es keine geeigneten Möglichkeiten zur Entsorgung von Styropor gab. Jetzt haben Sachsen und das Saarland sich in die Problematik eingeschaltet. Sie wollen die Entsorgung der umstrittenen Brom-haltigen Styropor-Dämmplatten wieder erleichtern.

Sachsen will Styropor-Verordnung aufheben

Sachsens Ressortchef Thomas Schmidt will bei der für kommenden Mittwoch geplanten Umweltministerkonferenz die Styropor-Vorschrift wieder kippen. Sie ist erst am 01. Oktober 2016 in Kraft getreten und sieht vor, dass Styroporplatten, die mit dem Brandschutzmittel HBCD imprägniert wurden, gesondert verbrannt werden müssen. Das Problem dabei: Die meisten Entsorgungsunternehmen sind für diese gesonderte Verbrennung nicht ausgestattet und lehnen sogar den Abtransport der Bauabfälle ab. Diesem Vorstoß Sachsens will sich auch das Saarland anschließen. Allerdings ist ungewiss, ob man mit dem Vorschlag tatsächlich eine einstimmige Mehrheit erhält.

Wo liegen die Probleme der Styropor-Verordnung?

Gerade einmal knapp zwei Monate in Kraft macht sich die neue Styropor-Vorschrift bereits deutlich bemerkbar. Viele Dachdecker finden keine Entsorger mehr, die ihnen die alten Dämmstoffplatten abnehmen. Die Genehmigung, um das mit HBCD belastete Material zu verbrennen, fehlt den allermeisten Müllverbrennungsanlagen. Sie müssten aufwändige Sondergenehmigungen beschaffen, wozu jedoch spezielle Filteranlagen nötig sind. Die Kosten für die sachgerechte Entsorgung steigen aus diesem Grund explosionsartig an.

Die beiden Länder Saarland und Sachsen schlagen nun vor, dass die HBCD-haltigen Bauabfälle wieder zusammen mit anderen Abfällen verbrannt werden dürfen, wie es auch in der Vergangenheit der Fall war. Damit würde die Vernichtung der Materialien in Abfallverbrennungsanlagen wieder möglich, denn diese Vernichtung sieht auch eine EU-Vorschrift vor.

Die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks macht dagegen die Länder selbst für die Probleme verantwortlich. Ihr Ministerium hätte vom Beschluss der Verordnung abgeraten, die Länder dagegen hatten im Bundesrat für diese Verordnung gestimmt.

Quelle: dpa

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