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Wie steht die Bundesregierung aktuell zum Notfallplan Gas in Deutschland?
Auch in der neuesten Antwort auf die Frage zur Sicherung der Gasversorgung blieb die Bundesregierung bei ihrem bisherigen Standpunkt. Die Zeit ist noch nicht reif für eine Aufhebung der Alarmstufe. Sie sieht auch für das Winterhalbjahr 2024/2025 Restrisiken für eine stabile Gasversorgung. Zudem verweist sie darauf, dass für eine Aufhebung der Alarmstufe aktuell die Wahrscheinlichkeit für die Preisstabilität noch nicht groß genug ist. Zwar liegen die Gaspreise momentan deutlich unter dem Niveau des Jahres 2022, aber sie befinden sich nach wie vor auf einem höheren Level als vor Beginn der Krise durch die Folgen des Ukrainekriegs und unterliegen erheblichen Schwankungen. Außerdem werden zum Jahresende 2024 wahrscheinlich auch die Transitlieferungen durch die Ukraine enden, sodass sie die ohnehin drastisch gesunkenen Importmengen noch weiter verringern werden. Eine Unterversorgung lässt seitens der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur nicht hundertprozentiger Gewissheit ausschließen. Deshalb benötigt die Bundesregierung den zusätzlichen Spielraum, den ihr der aktivierte Notfallplans Gas einräumt.
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Sicherung der Gasversorgung?
Einen entscheidenden Beitrag zur Stabilisierung der Gasversorgung hat die Bundesregierung bereits mit dem Forcieren des Ausbaus der LNG-Terminals geleistet. Mehrere Terminals wurden erfolgreich in Betrieb genommen. Am Ausbau der verfügbaren Kapazitäten wird intensiv gearbeitet. Diese Arbeiten sind nicht unmittelbar von der Aufrechterhaltung des aktivierten Notfallplans Gas abhängig. Er sorgt lediglich für eine beschleunigte Vorgehensweise in den Genehmigungsverfahren, die wiederum von Umweltschutzorganisationen regelmäßig kritisiert wird. Eine Verschärfung der Maßnahmen zur Sicherung der Gasversorgung halt die Bundesregierung derzeit nicht für erforderlich. Das heißt, der zeitweise bestehende Zwang zur Einhaltung von Mindestfüllständen wird nicht erneut in Kraft gesetzt, sondern die Bundesregierung verlässt sich auf die bisher funktionierenden Marktmechanismen, die normalerweise zu einer ausreichenden Bevorratung führen.
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/12770
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