
Die Deutsche Umwelthilfe (kurz DUH) hat erneut die Forderung gestellt, einen schnellen
Wie stellt die DUH die Auslastung beim LNG-Terminal Mukran dar?
Nach den Erhebungen der DUH sind bereits seit dem 14. Dezember 2024 keine Schiffe mit Flüssiggas mehr am LNG-Terminal am Hafen Sassnitz-Mukran angekommen. Aus dieser Lieferpause mitten in der winterlichen Heizperiode leiten die Umweltschützer ab, dass die Kapazitäten des LNG-Terminals überflüssig sind. Als zusätzliche Begründung führen sie an, dass auch der komplette Stopp der Gastransite durch die Ukraine zu Jahresbeginn 2025 bisher zu keiner Änderung der Auslastung des Terminals für die Anlieferung von Flüssiggas geführt hat. Bereits Anfang Januar 2025 verwies die DUH darauf, dass im gesamten Jahr 2024 nur rund 8 Prozent der Gasimporte in Deutschland über die LNG-Terminals abgewickelt wurden.
Allerdings ist die Menge trotzdem beachtlich, denn es kamen rund 6,9 Milliarden Kubikmeter Gas über diesen Weg in die Bundesrepublik. Zu bedenken ist dabei außerdem, dass Deutschland 2024 mit hohen Speicherfüllständen aus der letzten Heizperiode und in die laufende Heizperiode gegangen war. Sie sind auch den überdurchschnittlich hohen Temperaturen in den letzten Monaten zu verdanken. Das heißt, es ist äußerst fraglich, ob man diese Entnahmewerte als Grundlage für eine längerfristige Bewertung der Notwendigkeit des Betriebs der LNG-Terminals an der Nordsee und der Ostsee zugrundelegen sollte.
LNG-Terminal Mukran: Zahlen und Fakten
Die Betriebsgenehmigung für das LNG-Terminal in Mukran wurde im Februar 2024 erteilt, nachdem es in Rekordzeit geplant und gebaut wurde. Am Terminal befinden sich die beiden Regasifizierungsschiffe „Energos Power“ und „Neptune“. Sie stellen zusammen eine Kapazität von 13,5 Milliarden Kubikmetern zur Verfügung. Bereits in der Planungs- und Bauphase gab es Widerstand durch Umweltschutzorganisationen. Zwei Organisationen klagten bis vor das Bundesverwaltungsgericht. Die Klagen wurden im April 2024 mit den Urteilen BVerwG 7 A 11.23 und BVerwG 7 A 9.23 vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgewiesen.
Quelle: DUH, Bundesverwaltungsgericht
Weitere Meldungen
Ziele beim Recycling von Verpackungen in Deutschland nicht alle erreicht
Sea Shepherd ändert Strategie mit Blick auf den Grindadráp auf den Faröer Inseln
Könnte es ein generelles Böllerverbot in Deutschland geben?