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Künstliche Befruchtung: Wo die Ethik Halt macht

Ethik ist im Rahmen der künstlichen Befruchtung ein sehr wichtiger Begriff. Schließlich gilt es, eben keinen Nachwuchs aus dem Katalog nach Wunsch zusammenzustellen. Aus ethischen Gründen ist es denn auch vorgeschrieben, dass Frauen maximal drei befruchtete Eizellen eingepflanzt werden dürfen. Ziel ist es, die Gefahr von Mehrlingsschwangerschaften zu vermeiden.

Diese Angabe von maximal drei Eizellen, die eingepflanzt werden dürfen, sorgt dafür, dass viele Ärzte auch nur drei Eizellen in der Petrischale befruchteten. Es gibt aber Ausnahmen und mit denen war ein Österreicher Arzt nicht einverstanden und erstattete Anzeige bei der Staatsanwaltschaft München I. Diese nahm daraufhin mehrere Ermittlungsverfahren gegen Ärzte auf, die sich dem Kinderwunsch von Paaren verschrieben hatten, aber mehr als drei Eizellen befruchteten und in der Petrischale weiter wachsen ließen.

Mehr als drei Eizellen dürfen befruchtet werden

Die Staatsanwaltschaft München I stellte die Ermittlungen nun ein. Die Gesetzeslage sei eindeutig: Sie besagt, dass Frauen nur maximal drei Eizellen eingepflanzt werden dürfen, aber auch mehr Eizellen befruchtet werden können. Überzählige Eizellen müssen auch nicht vernichtet werden. Sie können eingesetzt werden, wenn die Schwangerschaft aufgrund der zunächst eingesetzten Eizellen nicht zustande kam.

Die Behörde führte als Begründung an, dass laut aktueller Wissenslage der Wissenschaft nur jede fünfte künstliche Befruchtung erfolgreich verlaufe. Demnach wäre es bei Frauen, für die nur drei Eizellen befruchtet wurden, bei nicht eingetretener Schwangerschaft nötig, eine weitere aufwändige Hormonbehandlung durchzuführen und Eizellen erneut zu befruchten. Um dies auszuschließen, dürfen mehr als drei Eizellen befruchtet, aber weiterhin nur maximal drei Eizellen eingepflanzt werden.

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