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Köln und Bonn bekommen Dieselfahrverbote

Das Verwaltungsgericht Köln entschied am 8. November 2018 zu Gunsten der Deutschen Umwelthilfe. Nach dem Urteil zu den Verfahren mit den Aktenzeichen 13K 6682/15 und 13K 6684/15 müssen auch die Städte Köln und Bonn Dieselfahrverbote verhängen.

Allerdings sind beide Urteile bisher nicht rechtskräftig, denn Vertreter der Landesregierung Nordrhein-Westfalen kündigten bereits an, gegen die zwangsweise Beauflagung der Dieselfahrverbote in Köln und Bonn in Berufung gehen zu wollen. Das ist einem Statement der aktuellen NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser zu entnehmen. Sie begründete das mit einem nicht tragbaren „massiven Eingriff“ in die vorhandenen Verkehrsinfrastrukturen.

Welche konkreten Aussagen machen die Urteile zu den Dieselfahrverboten?

In der Stadt Köln müssen die Dieselfahrverbote bis zum 1. April 2019 etabliert werden. Sie betreffen den gesamten Bereich, der aktuell als Umweltzone in der City gilt. In Bonn sind die Forderungen aus dem Urteil nicht ganz so komplex. Hier sind punktuelle Dieselfahrverbote notwendig, bei denen die konkreten Messwerte zur Luftqualität an den einzelnen Straßen berücksichtigt werden sollen. Insbesondere ist davon die Reuterstraße in Bonn betroffen. Diese Unterschiede ergeben sich aus der Tatsache, dass die Überschreitung der gültigen Grenzwerte in Bonn nicht so heftig ist wie in Köln. In Köln wird die Umsetzung der Dieselfahrverbote in zwei Stufen erfolgen. Ab dem 1. April 2019 gelten sie für alle Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter. Ab dem 1. September 2019 sind auch alle Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 vom Dieselfahrverbot in Köln betroffen. In Bonn soll zumindest in der Reuterstraße das Dieselfahrverbot schon ab April 2019 für Dieselautos bis zur Norm Euro 5 gelten.

Verwaltungsgericht Köln erteilt der Bundesregierung eine Lektion

Einen sehr interessanten Fakt benannte Michael Huschens (Vorsitzender der 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln) während der Verhandlung. Er bezog sich auf das von der Bundesregierung geplante Fahrverbots-Verbots-Gesetzes. Damit beabsichtigt die Bundesregierung, die Fahrverbote durch eine Erhöhung des NO2-Grenzwerts zu verhindern. Huschens wies darauf hin, dass die Bundesregierung damit keine Chancen hat, denn auch Deutschland muss die Grenzwerte einhalten, die für alle Länder der Europäischen Union gelten. Von der Deutschen Umwelthilfe wurde das Urteil zu beiden Verfahren als Erfolg gewertet, auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist. Remo Klinger, der Rechtsanwalt der Deutschen Umwelthilfe, verwies in seinem Statement darauf, dass es nunmehr das zehnte Verfahren in Folge ist, in welchem die Deutsche Umwelthilfe ihre Forderungen nach einem Dieselfahrverbot in besonders belasteten Innenstadtbereichen durchsetzen konnte.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe

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