Mittlerweile sind insgesamt 28
Warum hält die DUH die neuerlichen Klagen für notwendig?
Nachdem die DUH in ersten Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Erfolge erzielt hatte, wurden 40 Städte aufgefordert, Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität insbesondere in Bezug auf die Einhaltung der NO2-Grenzwerte aufgefordert. Die einzige Maßnahme, die dabei schnell greifen würde, wäre ein Fahrverbot für Dieselautos. Doch dagegen sperren sich die meisten Kommunen, obwohl das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom Februar 2018 solche Maßnahmen für rechtlich unbedenklich und zulässig erklärt hatte. In einigen Städten, in denen die NO2-Grenzwerte regelmäßig überschritten werden, existieren bis dato noch nicht einmal Ansätze für Maßnahmepläne. Für die neuen Klagen wurden die Städte ausgewählt, in welchen die NO2-Konzentrationen im gesamten Jahr 2016 überdurchschnittlich hoch waren.
Welche Pläne hat die Deutsche Umwelthilfe für die Zukunft?
Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, verdeutlichte das weitere Vorgehen der Organisation in seinem offiziellen Statement zu den neuen elf Klagen. Er kündigte an, dass die DUH so lange Klagen einreichen wird, bis sich „die für die Luftreinhaltung verantwortlichen Politiker zum Handeln entschließen“. Das heißt, die Kommunen müssen mit weiteren Klagewellen rechnen. Dabei bekommt die Deutsche Umwelthilfe Unterstützung von der 2008 gegründeten Umweltschutzorganisation ClientEarth, die auch an fünf der elf neuerlichen Klagen mit beteiligt ist. ClientEarth macht dem Namen Ehre und gibt grundsätzlich Bürgern und nicht zu Regierungen gehörenden Organisationen Unterstützung bei Gerichtsverfahren rund um Verstöße gegen die geltenden Umweltschutzrichtlinien. ClientEarth ist außerdem der Betreiber des Aarhus-Zentrums, in welchem juristische Beurteilungen zu Fällen einer rechtswidrigen Umweltschädigung angeboten werden.
Quelle: ClientEarth, DUH
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