Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Hohe Zinsversprechen müssen eingehalten werden

Es ist bereits mehr als zwei Jahrzehnte her, seit die Sparkasse Ulm ihren Kunden die Scala-Sparverträge anbot. Mit diesem Produkt hatte das Institut mit dem roten „S“ ein völliges Novum geschaffen – maximale Flexibilität und hohe Renditen. Die Verträge sollten über 25 Jahre laufen. Die Kunden konnten ihre monatlichen Sparraten flexibel anpassen, auf bis zu 25 Euro im Monat absenken oder auf bis zu 2.500 Euro im Monat erhöhen. Auch ein Aussetzen der Sparraten war möglich und ebenfalls konnten beliebige Summen zwischenzeitlich abgehoben werden. Zusätzlich zum regulären Zinssatz gab es einen Staffelzins, der sich stufenweise erhöhte. Bis zu 3,5 Prozent sollten drin sein.

In der Folge zahlten viele Kunden in der Vergangenheit oft nur 50 Euro monatlich ein. Als aber die Niedrigzinsphase begann, stockten sie ihre Sparraten kräftig auf. Sparkassen-Chef Manfred Oster erkannte schon 2005, dass das Produkt nicht mehr tragfähig sei und stellte den Verkauf ein. Jetzt war aber die Zinslast für das Geldinstitut zu groß geworden und es drängte Altkunden aus den Verträgen heraus. Sogar die eigenen Mitarbeiter sollten die Verträge kündigen.

4.000 Kunden bleiben hart

Von den mehr als 22.000 verkauften Scala-Sparverträgen sind nicht mehr viele übrig geblieben. Ein Großteil der Kunden konnte in Alternativverträge gebracht werden, wohl auch mit der Befürchtung, dass sie sich andernfalls noch schlechter stellen würden. Die Sparkasse Ulm sprach sogar von einem Kündigungsrecht ihrerseits, das so aber gar nicht vereinbart war.

4.000 Kunden jedoch blieben standhaft und wollten ihre Verträge nicht aufgeben. Einzeln, mit Sammelklagen, mit dem Anwalt  Christoph Lang oder der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zogen sie vor Gericht. Im Verfahren gegen die Verbraucherschützer hatte die Sparkasse Ulm bereits eingelenkt und wollte sich nicht mehr weiter auf ihr vertragliches Kündigungsrecht berufen. Mit einzelnen Sparern gab es bisher auch schon außergerichtliche Einigungen.

Anwalt Christoph Lang jedoch zog vor das Landgericht und dieses hat am Montag entschieden – zu Gunsten der Kunden. Die Scala-Verträge können seitens der Sparkasse nicht einfach gekündigt werden. Auch ein Einfrieren der Sparbeiträge auf dem aktuellen Niveau sei nicht rechtens, da dies im ursprünglichen Prospekt anders beworben wurde.

Für die Sparkasse bleibt nach der Entscheidung ein bitter Nachgeschmack, hat das Vorgehen doch merklich an der sonst so blütenreinen Weste des Finanzinstituts gekratzt. Doch nicht nur die Sparkassen leiden unter der Niedrigzinsphase.

Bausparkassen dürfen kündigen, Lebensversicherer nicht

Ebenso betroffen sind Bausparkassen. Von ihren einst hohen Zinsversprechen wollen sie heute oft nichts mehr wissen. Dabei steht der Gesetzgeber hinter ihnen und zumindest Verträge, die überspart wurden, dürfen gekündigt werden. Daher flattern immer mehr „teuren“ Altkunden der Bausparkassen die Kündigungen ins Haus.

Anders sieht das bei den Lebensversicherungen aus. Sie sind an ihre Garantiezusagen von teils bis zu vier Prozent aus den 1990er Jahren noch immer gebunden.

Quelle: Welt

About Author