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Für echte Sparfüchse – Schnäppchen aus Vollstreckungen

Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, um eine nicht bezahlte Forderung zu vollstrecken, dann kann er je nach Antrag des Gläubigers und Beschluss des Gerichts nicht nur das in den Taschen des Schuldners befindliche Bargeld beschlagnahmen, sondern darf den „Kuckuck“ auch auf Sachwerte kleben und diese mitnehmen. Die Palette reicht vom Schmuck bis hin zum Zweitfernseher und dem Fahrzeug. Die bei der Zwangsvollstreckung beschlagnahmten Dinge dürfen dann verwertet werden, indem sie vom Gerichtsvollzieher verkauft und aus dem Erlös die titulierte Forderung des Gläubigers teilweise oder gänzlich bedient wird.

Bei der Verwertung werden neue Wege beschritten

Bei den Verkäufen der bei Vollstreckungen nach den Paragrafen 808 ff. der Zivilprozessordnung beschlagnahmten Sachwerte muss der Aufwand immer so gering wie möglich sein, damit die erzielbaren Erlöse davon nicht geschmälert werden. Traditionell werden dafür spezielle Versteigerungen durchgeführt, bei denen die Bieter anwesend sein müssen. Mittlerweile haben die Justizbehörden und Gerichtsvollzieher auch die Potentiale der Online-Versteigerungen für sich entdeckt. Mit Justiz-Auktionen.de haben die Justizbehören in Nordrhein-Westfalen dafür inzwischen eine eigene Plattform ins Internet gestellt, auf der Gerichtsvollzieher aus Deutschland und Österreich die bei den Vollstreckungen von Forderungen eingezogenen Gegenstände anbieten können. Allerdings sollten Bieter hier genauer auf das Kleingedruckte achten, denn die überwiegende Mehrheit der versteigerten Artikel muss aus den Lagern der Justizbehörden selbst abgeholt werden.

Versteigerungen sind eine Chance für Schnäppchenjäger

Das Sortiment der Auktionsplattform der deutschen und österreichischen Justiz reicht von A wie Alkoholika bis W wie Wohnaccessoires. Bei unserem Test Mitte März 2016 fanden wir beispielsweise mehrere neuwertige Bürodrehstühle eines Markenherstellers, die mit einem Mindestgebot von gerade einmal 15 Euro eingestellt waren. Für ein ganzes Sortiment an professionellen Fitnessgeräten stand das Gebot rund 21 Stunden vor Ablauf bei 620 Euro. Wer einen preiswerten Computer oder Laserdrucker sucht, kann im Auktionsportal der Justizbehörden ebenfalls fündig werden. Bei den Computern finden sich ganze Bundles, die auch für Wiederverkäufer eine interessante Sache sind. Selbst die Interessenten für hochwertige Spiegelreflexkameras wie die Canon EOS-5D Mark III werden auf dem Auktionsportal fündig.

Quelle: justiz-auktionen.de

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