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Drohen Air Berlin Kunden Ausfälle bei Langstreckenflügen?

Kommt es bei der insolventen Airline Air Berlin zu Flugstreichungen bei Langstrecken-Zielen, wie New York, Miami oder Havanna, könnten bis zu 100.000 Kunden auf den Kosten für die Tickets sitzen bleiben. Die „Rheinische Post“ berichtet unter Berufung auf Unternehmenskreise, dass Kunden in diesem Fall nur geringe oder sogar überhaupt keine Erstattung des Ticketpreises erhalten werden. Laut dem Bericht können die Kunden von Air Berlin im Fall der Fälle maximal mit einer Kostenübernahme von zehn Prozent rechnen.

Welche Flüge von Air Berlin sind betroffen?

Betroffen sind alle Langstreckenflüge, die vor dem 15. August 2017 gekauft wurden. Sie landen demnach in der Insolvenzmasse, da die Fluggesellschaft die Insolvenz erst an diesem Tag offiziell gemacht hatte. In dem Bericht heißt es weiter, dass lediglich Kunden, die ihr Ticket nach diesem Stichtag gekauft haben, mit einer Erstattung des Preises rechnen könnten.

Aktuell verhandelt man mit Easyjet und der Lufthansa über die Übernahme zumindest von Teilen von Air Berlin. Der Bund stützt die Fluggesellschaft derweil mit einem Millionenkredit. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, sieht es als „erschreckend, wenn so viele Menschen mit teuer bezahlten Langstreckentickets Opfer der Insolvenz von Air Berlin werden“ an. Er forderte deshalb eine Insolvenzversicherung, die Reiseveranstalter für Pauschalreisen schon lange abschließen müssen ebenso für Airlines.

Grüne kritisieren Air Berlin ebenfalls

Die Airline muss sich auch Kritik von den Grünen gefallen lassen. Die Verbraucherpolitikerin Renate Künast forderte etwa, dass die Airline die Rechte der Kunden respektieren müsse, die von Flugstreichungen betroffen sind. Unternehmen, die „Steuergelder zur Überbrückung“ erhielten, müssten sich für den Erhalt dieser Gelder auch verpflichten, Bedingungen für den Umgang mit Kunden zu erfüllen, so Künast. Kunden müssten daher wenigstens Rückflüge oder preiswerte Alternativen angeboten werden.

Künast sei persönlich ein Fall bekannt, in dem ein Air Berlin Kunde ohne Rückflug in den USA festsitzt. Sein Flug wurde gestrichen, ein Ersatzflug wurde ihm nicht angeboten. Jetzt ist der Kunde sein Geld für den alten Flug los und muss sich eine wahrscheinlich teurere Alternative für den Rückflug suchen.

Quelle: AFP

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