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Die Herdprämie kehrt zurück – aber nur in Bayern

Die umstrittene Herdprämie, politisch korrekt das Betreuungsgeld, wurde vom Bundesverfassungsgericht im Sommer gekippt. Doch wer mit dieser Entscheidung nicht zufrieden war, war der Freistaat Bayern. Deshalb hat das Kabinett am Montag einen Gesetzentwurf verabschiedet, der das Betreuungsgeld zumindest bayerischen Familien weiterhin gewähren will. Bayerns Sozialministerin Emilia Müller erklärte, man werde aus der Bundesleistung eine Landesleistung machen – mit nahtlosem Übergang. Grund für die bayerische Entscheidung sei es gewesen, dass viele Familien bereits fest mit der Leistung gerechnet hätten und „Familienpolitik verlässlich sein muss“.

Was sieht das bayerische Betreuungsgeld vor?

Nach dem Gesetzentwurf erhalten Eltern in Bayern ab dem 15. Lebensmonat und längstens bis zum 36. Lebensmonat ein Betreuungsgeld von 150 Euro monatlich für den Nachwuchs, sofern dieser nicht in einer Kita oder von einer Tagesmutter betreut wird. Allerdings gibt es auch Weiterentwicklungen. So soll die Zahlung des Geldes daran geknüpft sein, dass die Eltern mit ihren Kindern rechtzeitig zu den Früherkennungsuntersuchungen beim Arzt gehen. Bayern will einen Beleg dafür sehen, dass die Termine wahrgenommen wurden.

Außerdem erhalten nur Eltern die Leistung, die seit wenigstens zwölf Monaten in Bayern leben. Mitnahmeeffekte sollen auf diese Weise vermieden werden, wie Staatskanzleichef Marcel Huber erklärte.

Warum in Bayern weiterhin auf das Betreuungsgeld gesetzt wird

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Herdprämie gekippt hatte, hat der Bund zugesagt, die freiwerdenden Mittel den Ländern zur Verfügung zu stellen. Die meisten Länder wollen diese für den weiteren Ausbau der Kitas einsetzen. Nur Bayern macht hier eine Ausnahme. Alleine im zweiten Quartal 2015 hätten 116.000 Familien in Bayern das Betreuungsgeld in Anspruch genommen. Damit erreiche man eine Quote von 73 Prozent im Vergleich zu 60 Prozent im Bundesdurchschnitt. Das alleine zeige bereits, dass die Menschen in Bayern das Betreuungsgeld wollten und brauchten, so Huber.

Allerdings reichen die Mittel des Bundes nicht aus, um das Betreuungsgeld in Bayern weiter zahlen zu können. Der Freistaat muss aus eigener Tasche in diesem Jahr bereits 20 Millionen Euro drauflegen. Danach steigt der Betrag jährlich an, bis man 2019 im Schnitt bei einem Aufwand von 230 Millionen Euro sein wird.

Kritik am bayerischen Betreuungsgeld

Es gibt aber selbst in Bayern Kritik am Betreuungsgeld. Natascha Kohnen, Generalsekretärin der SPD in Bayern, erklärte dazu, dass man „jeden Euro nur einmal ausgeben könne“. Zudem seien die Gelder in neuen Kita-Plätzen und Angeboten zur frühkindlichen Bildung besser aufgehoben.

Bei den Freien Wählern stößt das Betreuungsgeld ebenfalls auf wenig Gegenliebe, halte es doch vor allem Frauen davon ab, berufstätig zu sein. Eva Gottstein, frauenpolitische Sprecherin der Freien Wähler, forderte, dass die Gelder eingesetzt werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Elternteile zu verbessern.

Quelle: Süddeutsche

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