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Deutsches Justizsystem ist massiv überlastet

Die Überlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Deutschland hat ein kritisches Ausmaß schon längst überschritten. Mittlerweile hat das sogar Konsequenzen für die Sicherheit des Landes.

Ein besonders krasses Beispiel der Überlastung der Gerichte lieferte aktuell das Oberlandesgericht Hamburg. Dort mussten zwei Straftäter aus der Untersuchungshaft entlassen werden, die gemeinsam einen Mann getötet haben. Der Grund ist eine Überschreitung der maximalen Dauer der Untersuchungshaft. Sie muss in der Regel binnen sechs Monaten durch ein Urteil in einem Strafverfahren beendet oder in eine Haftstrafe kraft Urteils umgewandelt werden.

OLG Hamburg ist kein Einzelfall

In offiziellen Statements gaben die Präsidenten der Gerichte in Brandenburg an, dass sie bereits „Rabatte“ auf Strafen geben müssen, weil sie die Strafverfahren aufgrund der massiven Überlastung der Richter und der Staatsanwälte nicht mehr optimal vorbereiten können. Auch der Bayerische Richterverein sieht einen solchen Trend. Die dortigen Richter befürchten, dass dadurch das Risiko der Selbstjustiz steigt. Außerdem weisen sie auf potentielle Gefahren für die innerdeutsche Sicherheit hin. Jens Gnisa, der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds bestätigte in einem Interview, dass die Überlastungen der Gerichte insgesamt immense Ausmaße angenommen haben. Bundesweit fehlen seinen Angaben zufolge rund 2000 Richter und Staatsanwälte. Er führt das auf die Vernachlässigung des Justizsystems durch die Bundesregierung und die Landesregierungen zurück.

Überlastung der Gerichte ist schon lange bekannt

Schon im Jahr 2014 warnten Dr. Andreas Stadler (Sozialgericht Dresden) und Dr. Hartwig Kasten (Sozialgericht Leipzig) im Fachmagazin des Sächsischen Richterverbands vor den Folgen der Vernachlässigung des Justizsystems. Zitat: „Wer Rechtsstaatlichkeit will, darf die Justiz nicht auf Verschleiß fahren.“

Beim Sozialgericht Dresden bahnt sich die Katastrophe bereits seit dem Jahr 2005 an. Die dort vorhandene Zahl der Richter kann seither mit der Entwicklung der Zahl der Klagen nicht mehr Schritt halten. Das Präsidium des Sozialgerichts Dresden hat die massive Überlastung schon mehrfach mit Beschlüssen festgestellt und gemeldet. Einer dieser Beschlüsse liegt bereits mehr als fünf Jahre zurück, denn er fiel am 17. Juli 2013. Danach besserte sich die Situation nur vorrübergehend. Im Jahr 2016 gab Friedrich Schilling, der Präsident des Sozialgerichts Dresden, in einem Interview an, dass mehr als 15500 unerledigte Verfahren auf Halde lagen. Die Tendenz war weiter steigend, denn pro Monat blieben rund 200 weitere Verfahren liegen. Schon damals lag die durchschnittliche Wartezeit von der Klage bis zu einem Urteil in einer mündlichen Verhandlung bei mehr als zwei Jahren. Auch das Berliner Sozialgericht meldet im Jahr 2018 allein rund 16000 offene Verfahren, die sich mit Leistungen und Sanktionen rund um Hartz IV beschäftigen. Im Juli 2018 gab der Sprecher des Sozialgerichts Berlin an, dass derzeit Fälle aus dem Jahr 2014 abgearbeitet werden.

Die Überlastung der Sozialgerichte schreitet weiter voran

Aktuell beim Sozialgericht Dresden anhängige GdB-Verfahren und Rentenverfahren belegen, dass sich die Situation hier dramatisch verschärft hat. Unserer Redaktion sind mehrere Fälle bekannt, in denen es das SG Dresden 16 Monate nach einer abgesagten Verhandlung nicht geschafft hat, einen neuen Verhandlungstermin anzusetzen. Und daran sind keine zusätzlichen Ermittlungen schuld, sondern das ist ausschließlich eine direkte Folge der Überlastung.

Die Folgen sind vor allem für die Betroffenen katastrophal. Sie müssen jahrelang auf die ihnen zustehenden Leistungen warten. Außerdem sieht es inzwischen so aus, als würden viele Leistungsträger die eklatanten Defizite bei den Gerichten ausnutzen. Unserer Redaktion liegen die Unterlagen zu zahlreichen Fällen vor, die den Verdacht nahelegen, dass die langen Bearbeitungszeiten bei den Gerichten der Leistungsverschleppung Vorschub leisten. Die meisten dieser Fälle sind oder werden beim Sozialgericht Dresden anhängig.

Quelle: dpa, ntv, Fachmagazin Sächsischer Richterverband, Westfalenpost, Beispielfälle

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