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Bußgeldkatalog 2016: Nicht nur Telefonieren wird bestraft

Die Regelungen der Straßenverkehrsordnung sind eindeutig: Eigentlich darf das Handy im Auto nur bei abgeschaltetem Motor benutzt werden. Bisher wurden Bußgelder in Höhe von 60 Euro aber nur dann verhängt, wenn der Fahrer beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung erwischt wurde. Mit den Änderungen im Bußgeldkatalog 2016 müssen sich Autofahrer auf verschärfte Vorschriften einstellen. Sie können Bußgelder auch dann fangen, wenn Sie einen Anruf wegdrücken, eine SMS oder Mail lesen, eine solche schreiben oder eine Navigationssoftware im Handy nutzen, welche Eingaben mit der Hand erfordert.

Wie lassen sich solche Bußgelder umgehen?

So lange das Handy nicht in Hand genommen werden muss, sieht auch der Bußgeldkatalog 2016 keine Strafen vor. Das heißt, dass man sich am besten ein Smartphone zulegt, bei dem die Telefonie- und Nachrichtenfunktionen per Sprache gesteuert werden können. Auch die Navigations-App sollte eine Sprachsteuerung mitbringen. Besitzt das Autoradio keine Möglichkeit der Interaktion mit dem Smartphone, sollte man sich ein gutes Bluetooth-Headset zulegen, denn dann können auch die Kabel nicht zum Hindernis bei einer notwendigen schnellen Lenkbewegung werden. Das Smartphone lässt sich beim Betrieb mit einem kabellos verbundenen Headset sicher lagern und läuft so auch bei einer Vollbremsung nicht Gefahr, im Fußraum des Fahrzeugs zu landen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welches Headset für Sie und Ihr Smartphone am besten geeignet ist, werfen Sie am besten einen Blick auf eine Vergleichstabelle für Bluetooth-Headsets.

Warum zeigt sich der Bußgeldkatalog 2016 so streng?

Dass die hohen Bußgelder für die Handynutzung im Auto immer rigoroser durchgesetzt werden, hat einen guten Grund: Die meisten Unfälle werden durch Unaufmerksamkeit verursacht. Pro Jahr gibt es allein mehr als 60.000 Auffahrunfälle, die sich in den meisten Fällen verhindern ließen, wenn sich die Unfallverursacher auf die Entwicklung der Verkehrslage vor ihrem eigenen Fahrzeug konzentriert hätten. Mit Fahrzeugen in benachbarten Spuren kollidieren pro Jahr knapp 12.000 Fahrzeuge. Und nicht immer ist die Unsicherheit von Fahranfängern bei einem Spurwechsel die Ursache. Einbiegende oder kreuzende Fahrzeuge werden in rund 85.000 Fällen pro Jahr zur Unfallursache. Die Unfallermittler der Polizei und die Automobilvereine sind sich einig, dass viele dieser Unfälle vermieden werden könnten. Dazu muss nicht nur die Technik weiterentwickelt, sondern auch die Ursachen für menschliches Fehlverhalten müssen eingedämmt werden. Da die Handynutzung immer häufiger als Grund von anfänglich unklaren Unfallursachen ermittelt wird, greift der Gesetzgeber mit härteren Regelungen im Bußgeldkatalog 2016 durch.

Quelle: ADAC, Bußgeldkatalog

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