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Bundesverwaltungsgericht Urteil 7 C 1.14 – Informationen über UFOs

Es klingt kurios, doch die Frage, was Geheimdienste und Regierungsbehörden über die Existenz von außerirdischem Leben wissen, beschäftigte mittlerweile schon das Bundesverwaltungsgericht. Dort wurde am 25. Juni 2015 unter den Aktenzeichen 7 C 1.14 und 7 C 2.14 ein Urteil gefällt, nach dem der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestags sein Wissen über UFOs öffentlich zugänglich machen muss. Die Richter leiteten ihre Entscheidung aus den Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes ab. Danach zählt sich der wissenschaftliche Dienst des Bundestags zu den informationspflichtigen Behörden. Mit dem Urteil wurden Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin sowie des Bundestags aufgehoben.

Um welche Dokumente geht es in dem UFO-Urteil 7 C 1.14?

Auf Anforderung eines Bundestagsabgeordneten hatte der wissenschaftliche Dienst des Bundestags eine Dokumentation unter dem Titel „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der UN-Resolution zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischer Lebensformen“ erstellt. Genau diese Dokumentation soll vom wissenschaftlichen Dienst nun zur Einsicht freigegeben werden. Außerdem bezieht sich das UFO-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig auf die Unterlagen, die für die Dissertation von Karl-Theodor von Guttenberg zum gleichen Thema erstellt wurden. Hier verlangte ein Journalist Einsicht.

Das UFO-Urteil 7 C 1.14 verneint Verletzungen des Urheberrechts

Sowohl die Bundestagsverwaltung als auch das Oberverwaltungsgericht Berlin hatten die Verweigerung der Einsicht in die Dokumente des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags mit dem Verweis auf Verletzungen des Urheberrechts begründet. Die Bundesrichter waren der Meinung, dass eine solche allein schon deshalb nicht vorliegt, weil die Ersteller der Dokumente die Urheberrechte mit Übergabe der Dokumente an den Bundestag abgegeben haben. Da es in diesem Fall keine höhere Instanz gibt, wurden die Urteile 7 C 1.14 und 7 C 2.14 am Tag der Verkündung rechtskräftig. Die Urteile 2 K 185.11 vom 14. September 2012 und 2 K 91.11 vom 1. Dezember 2011 sind damit endgültig aufgehoben.

Quelle: PM 53/2015 Bundesverwaltungsgericht

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