Insgesamt 300.000 Euro muss der Vermittler von Strom- und Gasverträgen als Bußgeld wegen
Wie kam es zur Höchststrafe?
In der Begründung für das hohe Bußgeld hieß es, dass die Anrufer „äußerst hartnäckig, aggressiv, beleidigend und teilweise bedrohend“ gewesen seien. Die Verstöße seien demnach auch der Unternehmensleitung bekannt gewesen, doch habe man nichts dagegen unternommen. Eine Stellungnahme von Energysparks gab es zunächst nicht.
Wie Jochen Homann, Präsident der
Energysparks arbeitete mit Subunternehmen zusammen
Die Bundesnetzagentur habe das Unternehmen mehrfach auf das Problem hingewiesen, trotzdem gingen die Anrufe weiter. So habe Energysparks unter anderem mit Vertriebspartnern aus der
Dazu gehörte auch ein Unternehmen, das bereits einschlägig aufgrund unerlaubter Telefonwerbung verurteilt worden war. Homann erklärte dazu, dass jeder, der Subunternehmen beschäftigen will, sicherstellen muss, dass diese auch „die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Dies gilt erst recht, wenn die Eignung der Unternehmen zweifelhaft ist“.
Das jetzt verhängte Bußgeld ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Energysparks kann Einspruch einlegen, über den dann das Amtsgericht Bonn entscheiden müsste.
Quelle: dpa
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