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Bundesnetzagentur verhängt Höchststrafe für Telefonterror

Ein Strom- und Gasvermittler soll am Telefon „aggressiv und teilweise bedrohend“ um Kunden geworben haben. Deshalb hat die Bundesnetzagentur jetzt die höchstmögliche Geldstrafe gegen diesen verhängt.

Insgesamt 300.000 Euro muss der Vermittler von Strom- und Gasverträgen als Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung zahlen. Betroffen ist die Energysparks GmbH, wie die Bundesnetzagentur mitteilte. Gegen das Unternehmen habe man wegen „aggressiver Gesprächsführung und Telefonterror“ die Höchststrafe verhangen.

Wie kam es zur Höchststrafe?

In der Begründung für das hohe Bußgeld hieß es, dass die Anrufer „äußerst hartnäckig, aggressiv, beleidigend und teilweise bedrohend“ gewesen seien. Die Verstöße seien demnach auch der Unternehmensleitung bekannt gewesen, doch habe man nichts dagegen unternommen. Eine Stellungnahme von Energysparks gab es zunächst nicht.

Wie Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur jetzt mitteilte, sei es das bisher „größte Verfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung“. Über 6.000 Verbraucher hatten sich über die Anrufe der Vermittler beschwert. Sie traten unter dem Markennamen „Deutscher Energievertrieb“ auf. Häufig seien die Verbraucher auch mehrmals kontaktiert worden, obwohl sie weiteren Anrufen bereits im ersten Gespräch widersprochen hatten. Diese Anrufe, für die es keine Zustimmung der Betroffenen gab, sind rechtswidrig.

Energysparks arbeitete mit Subunternehmen zusammen

Die Bundesnetzagentur habe das Unternehmen mehrfach auf das Problem hingewiesen, trotzdem gingen die Anrufe weiter. So habe Energysparks unter anderem mit Vertriebspartnern aus der Türkei zusammengearbeitet. Diese haben in Deutschland Anrufe getätigt und/oder Adressdaten beschafft und agierten als Subunternehmen.

Dazu gehörte auch ein Unternehmen, das bereits einschlägig aufgrund unerlaubter Telefonwerbung verurteilt worden war. Homann erklärte dazu, dass jeder, der Subunternehmen beschäftigen will, sicherstellen muss, dass diese auch „die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Dies gilt erst recht, wenn die Eignung der Unternehmen zweifelhaft ist“.

Das jetzt verhängte Bußgeld ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Energysparks kann Einspruch einlegen, über den dann das Amtsgericht Bonn entscheiden müsste.

Quelle: dpa

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