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Blutspende auch für homosexuelle Männer möglich

Bisher waren homosexuelle Männer ein Leben lang von der Blutspende ausgeschlossen. Jetzt hat die Bundesärztekammer (BÄK) die Richtlinien zur Blutgewinnung und Verwendung von Blutprodukten überarbeitet. So dürfen schwule Männer künftig auch Blut spenden, allerdings erst, wenn sie mindestens ein Jahr enthaltsam waren. In den Richtlinien heißt es, dass eine Blutspende „zwölf Monate nach Beendigung des sexuellen Risikoverhaltens“ möglich ist.

Für wen gelten die neuen Fristen für die Blutspende noch?

Laut Aussagen in den Richtlinien sei nach Ablauf eines Jahres das erhöhte Risiko für die Empfänger von Blut deutlich reduziert. Neben homosexuellen Männern waren bisher auch Prostituierte beiderlei Geschlechts und Heterosexuelle mit häufig wechselnden Sexualpartnern lebenslang von der Blutspende ausgeschlossen. Auch Personen mit „sexuellem Risikoverhalten“ durften kein Blut spenden.

Ziel dieser Vorgaben war es, die Übertragung von Krankheiten auf die Empfänger von Blutspenden zu minimieren. Benannte „Risikogruppen“ tragen laut BKÄ ein erhöhtes Risiko, sich mit HIV, Hepatitis C und anderen Infektionskrankheiten anzustecken.

Allerdings hat man den lebenslangen Ausschluss von der Blutspende jetzt auf ein Jahr reduziert. Diese neue Frist gilt für

  • schwule Männer,
  • Heterosexuelle mit häufig wechselnden Partnern,
  • Prostituierte und
  • Transsexuelle mit „sexuellem Risikoverhalten“.

Generell von der Blutspende ausgeschlossen bleiben dagegen Menschen mit bestimmten Erkrankungen. Allerdings werden die Daten durch einen vom Blutspender auszufüllenden Fragebogen erhoben. Die Spender können hier also auch unehrlich sein.

Generelle Verbote für Blutspende laut EuGH unzulässig

Bereits 2015 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Regelungen präzisiert, laut denen es Blutspendeverbote für Homosexuelle gibt. Auf diesen Regelungen basierten auch die deutschen Richtlinien. Es heißt dort, wenn neue Nachweistechniken zu HIV und Befragungen der Spender zu einem gesicherten Gesundheitsschutz führen, dürfe ein generelles Verbot zur Blutspende nicht ausgesprochen werden. Dabei verwiesen die Richter auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung.

Die Deutsche Aidshilfe sieht die neuen Richtlinien noch nicht als ausreichend an. Björn Beck, Vorstandsmitglied der Deutschen Aidshilfe gibt an, dass mittlerweile bereits sechs Wochen nach der möglichen Infektion ein HIV-Test durchgeführt werden kann. Mit der einjährigen Frist werden dagegen weiterhin die meisten schwulen und bisexuellen Männer von der Blutspende ausgeschlossen.

Kritik kommt auch von Axel Hochrein. Der Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands Deutschland sieht die lange Ausschlussfrist als „wissenschaftlich nicht haltbar“ an. Auch wird geschützter Sex hier gar nicht mit berücksichtigt. Und in der Praxis ist es kaum denkbar, dass ein Mann ein Jahr lang enthaltsam lebt, nur um Blut spenden zu dürfen.

Auch die Experten betonten in der Stellungnahme, dass sexuell aktive Homosexuelle trotz der Reduzierung der Ausschlussfrist „faktisch von der Blutspende ausgeschlossen sind“.

Quelle: AFP

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