Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

BGH-Urteile XI ZR 480/13 und XI ZR 169/13 – Hoffnung für Lehman-Anleger?

Tausende Menschen hatten vor Jahren in Lehman-Papiere investiert und daraufhin massive Verluste eingefahren. Jetzt dürfen sie auf einen zumindest teilweisen Ausgleich ihrer Verluste hoffen. Anleger bekamen nämlich vom Bundesgerichtshof (BGH) erstmals Schadenersatz zuerkannt. Grund dafür: Die Wertpapiere waren von den Banken als sicher angepriesen worden. Im konkreten Fall war die Bethmann Bank die Beklagte. Sie hatte Garantiezertifikate von Lehmann verkauft.

Nach den höchstrichterlichen Urteilen, die unter den Aktenzeichen XI ZR 480/13 und XI ZR 169/13 ergingen, erhalten die beiden Investoren jetzt einen Schadenersatz von der Bethmann Bank über mehrere Zehntausend Euro. Grund dafür: Die Bank hatte die Anleger nicht über das Ausfallrisiko der Zertifikate aufgeklärt, der Schadenersatz wurde wegen Falschberatung verhangen. Zwar war das Ausfallrisiko zum damaligen Zeitpunkt als gering erachtet worden, dennoch hätte die Bank darüber aufklären müssen. Denn die Zertifikate waren mit der Insolvenz von Lehman im Jahre 2008 wertlos geworden.

Kann nach den BGH Urteilen XI ZR 480/13 und XI ZR 169/13 jetzt jeder hoffen?

Klägeranwalt Richard Lindner erklärte, dass die Urteile des BGH unter den Aktenzeichen XI ZR 480/13 und XI ZR 169/13 eine Signalwirkung haben. Allerdings müssen die Investoren im jeweiligen Einzelfall nachweisen, dass dieser bei ihnen ähnlich gelagert war.

Insbesondere die Targobank, die Hamburger Sparkasse und die Dresdner Bank hatten seinerzeit sehr viele Lehman-Papiere verkauft. Allerdings hatten sie in den letzten Gerichtsentscheidungen, zum Teil auch vom BGH, stets Recht bekommen. Das könnte sich nach den neuen Grundsatzentscheidungen künftig ändern. Das beklagte Bankhaus, das mittlerweile zur Delbrück Bethmann Maffei Bank fusionierte und der ABN Amro angehört, wollte sich bisher nicht zu den Urteilen äußern.

Wie kam es zu den Urteilen XI ZR 480/13 und XI ZR 169/13?

Die vielfach verkauften Lehman-Zertifikate wurden von den Banken oft als risikolose Geldanlagen verkauft. In Deutschland hatte die anschließende Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers bei vielen Anlegern zu hohen Verlusten geführt. Oftmals war daran die Falschberatung seitens der Bank schuld, wie jetzt die BGH-Urteile bekräftigen.

Der erste Kläger hatte seinerzeit 140.000 Euro in Lehman-Zertifikate investiert. 42.000 Euro bekam er bereits als Quote aus dem Insolvenzverfahren. Die restlichen 98.000 Euro muss jetzt die einstige Bethmann Bank als Schadenersatz zahlen. Für den zweiten Kläger ging es um eine Investition in Höhe von 33.000 Euro. Er erhielt einen Schadenersatz von 27.000 Euro, weil er seine Forderungen nicht beim Insolvenzverfahren angemeldet hatte.

About Author