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BGH-Urteil verspricht hohe Rückzahlungen aus Lebensversicherungen

Am heutigen Mittwoch ist ein verbraucherfreundliches BGH-Urteil ergangen. Tausende Kunden von Lebensversicherungen dürfen jetzt hoffen, denn es winken hohe Rückzahlungen. Betroffen sind Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen und später gekündigt wurden. Verbraucher dürfen auf die Rückzahlung der eingezahlten Prämien hoffen, ohne große Abschläge hinnehmen zu müssen.

Doch noch heißt es warten, denn der BGH hat den betreffenden Fall zurück an das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verwiesen, dabei aber klare Aussagen getroffen, wie eine Entscheidung zu fällen ist. Für die Versicherungswirtschaft dürften mit dem aktuellen Urteil Kosten in Millionenhöhe entstehen.

Wenn Lebensversicherer keine Widerrufsbelehrung geben

Der Fall landete übrigens bereits im Dezember vor dem Europäischen Gerichtshof. Dort wurde festgestellt, dass die deutschen Regelungen nicht mit dem Europarecht vereinbar seien. Die deutschen Gerichte wurden entsprechend aufgefordert, ihre Rechtsprechung anzupassen.

In dem zugrunde liegenden Fall ging es um einen Versicherungsnehmer, der 1999 eine Rentenpolice bei der Allianz abgeschlossen hatte. Acht Jahre lang zahlte er brav seine Beiträge ein, bevor er die Police 2007 kündigte. Die Versicherung zahlte lediglich einen geringen Rückkaufswert aus. Der Versicherte machte 2008 von seinem Widerrufsrecht Gebrauch und  verlangte die Auszahlung aller eingezahlten Versicherungsprämien zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen. Dieses Widerrufsrecht begründete der Verbraucher damit, dass bei Vertragsabschluss keine Widerrufsbelehrung erfolgt sei.

Das OLG Stuttgart muss nun erneut über den Fall entscheiden und dieses Urteil könnte für zahlreiche Lebensversicherungen gelten, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Grund dafür ist eine Klausel in den Verträgen, die besagt, dass das Kündigungs- und Widerspruchsrecht der Kunden ein Jahr nach der ersten Beitragszahlung erlischt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kunde von seinem Widerrufsrecht wusste oder nicht. Dieses so genannte Policenmodell wird allerdings seit 2008 nicht mehr angewendet. Gegen das Modell ist derzeit noch eine weitere Klage anhängig, weil man bezweifelt, dass die Verträge überhaut gültig sind.

Die Kundenrechte wurden durch den BGH gestärkt

Die Rechte der Kunden konnten so gestärkt werden. In seinem Urteil hat der BGH klargestellt, dass das Widerspruchsrecht zeitlich unbefristet gilt, wenn der Versicherer den Verbraucher nicht oder nicht ordnungsgemäß über seine Rechte aufgeklärt hat.

Für Verbraucher bedeutet dies: Wurde ihr Lebensversicherungsvertrag in der besagten Zeitspanne abgeschlossen, sollten sie ihn daraufhin überprüfen lassen, ob eine Widerrufsbelehrung erfolgte oder nicht. Ist das nicht der Fall, können sie den Vertrag nahezu vollständig rückabwickeln. Eine geringe Auszahlung durch den oft niedrigen Rückkaufswert müssen sie dann nicht hinnehmen.

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