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Bei Datumsangaben die Jahreszahl 2020 keinesfalls abkürzen!

Die Warnung vor der verkürzten Schreibweise der Jahreszahl 2020 kommt aktuell von mehreren Stellen. Sie weisen darauf hin, dass Kurzangabe Betrügern Tür und Tor öffnet.

Die ersten Hinweise zu den Betrugsmöglichkeiten bei der verkürzten Schreibweise von 2020 kamen von der National Association of Consumer Advocates in den USA. Inzwischen haben sich zahlreiche deutsche Verbraucherschutzorganisationen dieser Auffassung angeschlossen.

Welche Gefahren birgt die Verkürzung der Jahreszahl 2020 auf 20?

Betrüger können sich die Kurzangabe zunutze machen, um zwei Ziffern zu ergänzen. Damit ist sowohl eine Rückdatierung bis zum Jahr 2001 als auch eine Vordatierung bis zum Jahr 2099 möglich. Ein Risikopunkt sind verfallene Verrechnungsschecks. Nach dem Paragrafen 29 des Scheckgesetzes müssen in Deutschland ausgestellte Schecks binnen acht Tagen zur Einlösung vorgelegt werden. Innerhalb Europas ausgestellte Schecks werden nach 20 Tagen ungültig. Mit der Ergänzung der auf 20 verkürzten Angabe der Jahreszahl 2020 können Betrüger ungültig gewordene Schecks einlösen. Für die Betroffenen ist es im Ernstfall extrem schwierig, einen solchen Betrug zu beweisen. Allein die Ergänzung von zwei Ziffern reicht in der Regel nicht für ein aussagekräftiges Schriftgutachten.

Enorme Risiken durch verkürzte Datumsangabe auch bei anderen Arten von Verträgen

Betrügerische Vermieter könnten beispielsweise Mietverträge rückdatieren. Die Konsequenzen wären zusätzliche Mietforderungen. Ähnliche Betrügereien werden durch die Verkürzung der Jahreszahl 2020 auf 20 auch bei Kreditverträgen möglich. Genauso besteht das Risiko, dass Verbraucher bei Lieferzusagen mit Kurzangabe der Jahreszahl das vereinbarte Lieferdatum manipulieren und auf ein Datum in der Vergangenheit setzen. Damit wären die Lieferanten in Verzug und riskieren Schadenersatzforderungen. Umgekehrt könnten kriminelle Lieferanten die verkürzte Jahreszahl auf ein Datum in der Zukunft ergänzen. Das gilt ebenso für den vereinbarten Zeitpunkt der Erbringung von Dienstleistungen.

Es gibt eine ganze Reihe weiterer Beispiele, bei denen Betrüger die verkürzte Angabe der Jahreszahl 2020 ausnutzen können. Die Palette reicht von Schaltterminen bei Versorgerverträgen bis hin zu Vereinbarungen über die Zahlung von Unterhalt. Machen Sie sich deshalb unbedingt die kleine Mühe und geben Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit das Datum mit allen vier Ziffern der Jahreszahl an! Damit beugen Sie dem Risiko vor, einen der genannten Schäden zu erleiden.

Quelle: Scheckgesetz, CNN

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