Im Verfahren mit dem Aktenzeichen BGH III ZR 205/25 hatte sich der
Wie hat der Bundesgerichtshof im Fall Amazon Prime entschieden?
Auch die Richterinnen und Richter am Bundesgerichtshof kamen zu dem Schluss, dass die von Amazon für das Prime-Abo im Juli 2022 angekündigte und zum 15. September 2022 geforderte Erhöhung der Gebühren nicht rechtmäßig war und ist. Insbesondere sieht die BGH-Kammer einen Verstoß gegen das dafür gültige Transparenzgebot bezüglich der Rechte, die sich für Abonnenten aus dieser geforderten Preiserhöhung ergeben. Alle drei Instanzen der Gerichte sehen es als einseitige Begünstigung des Unternehmens an, dass den Kunden lediglich eine Kündigung der Mitgliedschaft bleibt. Das resultiert aus den Inhalten der Ankündigungsmail sowie den Artikel 5.2 und 5.3. der AGB von Amazon Prime in der zum Zeitpunkt der Preiserhöhung gültigen Fassung.
Mit welchen Rechtsgrundlagen begründet der BGH das Urteil zu Amazon Prime?
Die Hauptgrundlage bildet der Paragraf 1 des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (kurz Unterlassungsklagengesetz oder UKlaG). Danach sind Unterlassungsklagen möglich, wenn in den AGB Bestimmungen enthalten sind, die sich mit den Inhalten der Paragrafen 307 bis 309 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nicht vereinbaren lassen. Genau das ist hier der Fall. Der Paragraf 307 BGB beschäftigt sich mit dem Tatbestand der „unangemessenen Benachteiligung“, die auch aus unklaren oder unvollständigen Formulierungen in den AGB resultiert. Das sahen die Richterinnen und Richter aller drei angerufenen Instanzen bei den AGB sowie der Informationsmail von Amazon Prime als gegeben an. Deshalb wurde dem Unternehmen eine Unterlassung auferlegt. Für die betroffenen Kunden bedeutet das, dass sie einen Erstattungsanspruch geltend machen können. Die konkrete Höhe hängt vom Turnus der Bezahlung der Gebühren für das Prime-Abo ab.
Quelle: BGH III ZR 205/25

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