Nachdem im Jahr 2024 vom Ausländerzentralregister 289.000 Personen als erstmals eingereiste
Rückgänge bei Ersteinreisen zeigen deutliche Unterschiede bei Herkunftsland
Die meisten Schutzgesuche gab es von Personen aus der Ukraine. Von dort wurden im Jahr 2025 insgesamt 93.000 Ersteinreisen für einen Schutzaufenthalt in Deutschland registriert. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das ein Minus von rund 32,5 Prozent. Rund 13.000 Ersteinreisen gab es von Syrern und Syrerinnen. Dabei fiel das Minus mit 73,8 Prozent im vergangenen Jahr am deutlichsten aus. Die Zahl der Schutzsuchenden aus der Türkei belief sich zeitgleich auf rund 6.000 Personen, was im Jahresvergleich einem Minus von 65,0 Prozent entspricht. Bei den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine veränderte sich jedoch die Zusammensetzung. Bis 2024 stellten Frauen und Mädchen die Mehrheit. Im Jahr 2025 wurden bei den Ersteinreisen von Schutzsuchenden aus der Ukraine rund 51.000 Jungen und Männer sowie rund 43.000 Frauen und Mädchen gezählt. Das Statistische Bundesamt gibt als wahrscheinlichsten Grund für diesen Unterschied die Aufhebung des allgemeinen Ausreiseverbots für junge Männer bis 22 Jahre im August 2025 an.
Mehrheit der in Deutschland lebenden Flüchtlinge hat anerkannten Schutzstatus
Von 2022 auf 2023 sank der Anteil der Personen, die trotz abgelehntem Asylantrag in Deutschland lebten. 2024 und 2025 hat er sich auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Zum Jahresende 2025 waren das rund 178.000 Personen von den insgesamt in Deutschland rund 3,236 Millionen registrierten Flüchtlingen. Einen offenen Ausgang der Asylanträge wiesen zeitgleich rund 361.000 Personen auf. Das heißt, dass rund 13,4 Prozent der Asylbewerber und Asylbewerberinnen nach den amtlichen Daten ausreisepflichtig sind und eine Ausweisung rechtlich durchsetzbar wäre. Einen deutlichen Anstieg gab es bei der Zahl der Gewährungen von Aufenthaltserlaubnissen beim Nachweis einer nachhaltigen Integration. 2024 waren das rund 42.000 Fälle und 2025 wurden rund 60.000 Fälle gezählt. Das entspricht einem Plus von rund 42,5 Prozent. Dieser Anstieg ist ein Ergebnis der gesetzlichen Regelungen, welche bis zum Jahresende 2025 ein „Aufenthaltsrecht auf Probe“ ermöglichten.
Quelle: Statistisches Bundesamt

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