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Fördermittel Luftreiniger Kitas & Schulen: Wie ist der aktuelle Stand?

Male school teacher standing in an elementary school classroom with a group of school children

Luftreiniger in Kitas und Schulen sind einer der Hauptvoraussetzungen dafür, die Einrichtungen offen zu halten. Wie schnell waren die Länder bei den Förderungen?

Der Beschluss zur Bereitstellung der Fördermittel für Luftreiniger in Kitas und Schulen durch die Bundesregierung erfolgte bereits Mitte Juli 2021. Er richtete sich vor allem an die Betreiber von Einrichtungen, in denen Kinder unter 12 Jahren beschult und betreut werden. Zur Nachrüstung von Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit stellte der Bund für die Bestückung mit mobilen Geräten zur Desinfektion der Raumluft insgesamt 200 Millionen Euro bereit. Im Rahmen dieser Förderung sollten 50 Prozent der kompletten Anschaffungskosten durch die Bundesmittel abgedeckt werden. Bei dem Förderprogramm handelte es sich um eine Ergänzung der bereits zuvor etablierten Förderungen von bis zu 80 Prozent der Kosten für den Einbau dauerhaft stationär betriebener Luftfiltersysteme.

Einige Bundesländer brauchten zu lange für die Umsetzung

Für die praktische Umsetzung und die Vergabe der Fördermittel sind die einzelnen Bundesländer zuständig. Traurigerweise brauchten einige Bundesländer mehrere Monate, um die dafür notwendigen Verwaltungsvereinbarungen mit dem Bund zu unterschreiben. Am schnellsten war Nordrhein-Westfalen, denn dort erfolgte die Unterzeichnung bereits am 24. August 2021. Ähnlich flink schufen Brandenburg (25. August 2021), Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Unterzeichnung am 26. August 2021) sowie Hessen (Unterzeichnung am 31. August 2021) die Voraussetzungen für den Abruf der Fördermittel für mobile Luftfiltersysteme. Das Saarland brauchte dafür Zeit bis zum 12. Oktober 2021. Absolutes Schlusslicht bei der verwaltungstechnischen Umsetzung war Thüringen, denn dort erfolgte die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung erst am 14. November 2021. Das heißt, Thüringen hat bei der Aufrüstung der Kindertagesstätten und Schulen mit mobilen Luftfilteranlagen volle vier Monate verschenkt.

Wie werden Träger und Kommunen an der Kosten für Luftfilter beteiligt?

Die einzelnen Bundesländer haben zu dem Förderprogramm des Bundes eigene Programme entwickelt. Dort zeigen sich erhebliche Unterschiede bei den Kostenanteilen, die von den Trägern der Einrichtungen aufgebracht werden müssen. Einige Bundesländer stellten die Träger von den Zuzahlungen komplett frei. Dazu gehörten beispielsweise Berlin, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt. Anderenorts müssen die Träger der Kitas und Schulen lediglich dann einen Eigenanteil tragen, wenn die festgelegten Höchstbeträge überschritten werden. Andere Bundesländer verlangen grundsätzlich eine Eigenbeteiligung. Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein verlangen 25 Prozent. In Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen liegt der durch die Träger aufzubringende Eigenanteil bei 20 Prozent. Die Angaben der Bundesregierung decken außerdem Lücken in der Überwachung auf, denn zur Praxis in Thüringen und Rheinland-Pfalz konnte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Linken-Abgeordneten keine Angaben machen.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/234

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