Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Leasing-Nachzahlung: BGH urteilt zu Ungunsten der Verbraucher

Ein neuer Wagen muss her und soll günstig geleast werden? Kein Problem. Angebote gibt es wie Sand am Meer. Doch gerade beim Leasing lauern tückische Gefahren, weshalb Privatkunden davon oft abgeraten wird. Vorwiegend sollte Leasing daher für Firmenkunden in Betracht kommen, die die Leasingraten dann auch steuerlich als Betriebsausgaben absetzen können.

Leasing – so funktioniert’s

Beim Leasing wird der Wagen an den Kunden vermietet. Im Vertrag wird eine meist sehr geringe monatliche Leasing-Rate vereinbart. Zudem wird oft ein Restwert vereinbart, der am Ende der Laufzeit noch vorhanden sein soll. Gerade diese Kalkulation macht es aber schwierig, seriöse Leasing-Angebot auszumachen.

Zum Einen blenden Verkäufer die Kunden mit besonders niedrigen monatlichen Leasing-Raten. Das ist aber nur möglich, wenn ein sehr hoher Restwert angesetzt wird. Zum Anderen lassen sich die Entwicklungen auf dem Automobilmarkt über Zeiträume von zwei, drei oder vier Jahren, was der durchschnittlichen Vertragslaufzeit entspricht, kaum vorhersehen. Kommt es dann zur Rückgabe des Wagens an den Händler, muss der Restwert ermittelt werden.

Leasing: Restwert zu gering, Nachzahlung droht

Ist dieser tatsächliche Restwert niedriger als der vertraglich angesetzte Restwert, so kann das den Kunden teuer zu stehen kommen. Die Fahrzeuge sollen vom Händler natürlich ohne Verlust weiter verkauft werden. Damit das gelingt, werden die Kunden zur Kasse gebeten und sollen die Differenz zwischen vertraglich vereinbartem und tatsächlichem Restwert aufbringen. Diese Nachzahlung wird jedoch im Vertrag meist nicht explizit genannt. Dadurch könnten Verbraucher sich nicht ausreichend informiert fühlen.

So erging es auch zwei Kunden der Volkswagen-Leasing GmbH. Diese hatten sich geweigert, die Nachzahlung zu leisten, weil deren Möglichkeit im Vertrag nicht genannt war. Die Volkswagen-Leasing GmbH bekam jetzt vom Bundesgerichtshof (BGH) Recht. Auch ohne Hinweis auf eine mögliche Leasing-Nachzahlung ist diese rechtens, betonten die Richter. In diesem Zusammenhang warnt ADAC-Jurist Klaus Heimgärtner, bei allzu günstigen Leasing-Angeboten stutzig zu werden. Schnell könnten durch einen falsch kalkulierten Restwert Nachzahlungen von mehreren Tausend Euro möglich werden. Die Händler dürfen damit selbst nach Meinung der höchsten Richter das Kalkulationsrisiko auf den Kunden abwälzen. Die besser zu planende und zu kalkulierende Variante ist daher ein Autokredit.


ADAC Finanzprodukte

About Author