Ein Beifahrer gilt im Sinne des Gesetzes nicht als Verkehrsteilnehmer. Daher trifft ihn auch keine Pflicht, auf Verkehrsschilder zu achten....
Ein Beifahrer gilt im Sinne des Gesetzes nicht als Verkehrsteilnehmer. Daher trifft ihn auch keine Pflicht, auf Verkehrsschilder zu achten....