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Wird Waisenrente für behinderte Menschen künftig länger gezahlt?

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Die Waisenrente für behinderte Menschen war Inhalt einer Petition an den Bundestag. Inzwischen legte der Petitionsausschuss Resultate vor.

Bisher wird die Waisenrente für behinderte Menschen maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags legte nun eine Empfehlung vor, die Zahlung dieser Hinterbliebenenrente für schwerbehinderte Menschen (anerkannter GdB mindestens 50) bis zur Vollendung des 29. Lebensjahrs auszuweiten. Die Empfehlung wurde von den Ausschussmitglieder/-innen aus den Fraktionen der FDP, der Grünen und der SPD unterstützt. Interessant ist diese Auffassung deshalb, weil die Beschränkung auf die Zahlung bis maximal zum 27. Geburtstag insgesamt als vereinbar mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland eingestuft wurde.

Warum soll die Waisenrente für Schwerbehinderte verlängert werden?

Grundlage der nun ausgesprochenen Empfehlung war die Petition eines jungen Mannes, der aufgrund seiner krankheitsbedingten Einschränkungen den für eine Zulassung zum Fachhochschulstudium notwendigen Schulabschluss erst mit 23 Jahren erwerben konnte. Außerdem machten ihm seine Behinderungen den Abschluss des Studiums nicht in der regulären Studienzeit möglich. Er hatte sein Studium über die Halbwaisenrente aus den Rentenansprüchen seines verstorbenen Vaters finanziert. Die Waisenrenten und Halbwaisenrenten können nach der aktuellen Gesetzeslage allerdings nur über den 27. Geburtstag hinaus geleistet werden, wenn die Berufsausbildung durch Zivildienst oder Wehrdienst unterbrochen wurde. Der Einreicher der Petition forderte deshalb, als Ausnahme für die Weiterzahlung auch die Folgen einer anerkannten Schwerbehinderung auf die Dauer der Allgemeinbildung und den Erwerb einer Berufsausbildung in das Gesetz einzufügen.

AfD fordert Ausweitung der Energiekostenpauschale für Behinderte

Die Bundestagsabgeordneten der AfD kritisierten, dass viele behinderte Menschen nicht in den Genuss der staatlichen Energiekostenbeihilfen kommen. Betroffen sind beispielsweise Personen, die in geschützten Werkstätten arbeiten. Sie sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes und bekommen deshalb die dafür vorgesehenen Zuschüsse nicht. Außerdem beziehen viele dort tätige Menschen keine Rente und fallen deshalb auch nicht unter den Geltungsbereich des neuesten Entlastungspakets. Die Mitglieder/-innen der AfD-Bundestagsfraktion fordern deshalb eine Nachbesserung der bisher geschaffenen Entlastungspakete sowie eine Veränderung der Kostenabrechnung in Behindertenwohnheimen gegenüber den zuständigen Leistungsträgern.

Bessere Bedingungen für behinderte Menschen im ÖPNV

Die Nahverkehrsunternehmen aller Bundesländer profitieren von Förderungen für den Ausbau der behindertengerechten Zugänge zum ÖPNV. In Baden-Württemberg kamen im vergangenen Jahr 402 barrierefreie Busse hinzu. In Bayern bieten bereits 94 Prozent aller im Einsatz befindlichen Busse einen barrierefreien Ein- und Ausstieg. Noch besser steht Berlin da. Dort gibt es lediglich bei einer Fähre noch Probleme. Brandenburg hat erheblichen Nachholbedarf bei den Straßenbahnen. Die Stadt Hamburg setzt ausschließlich Niederflurbusse ein und bietet eine vollständig barrierefreie U-Bahn. Hessen verwendet Hochflurbusse lediglich als Schulbusse. Mecklenburg-Vorpommern muss nachbessern, denn die Quote der barrierefreien Busse liegt regional gerade einmal bei 62 Prozent. In den anderen Bundesländern gibt es deutliche Unterschiede sowohl mit Blick auf die Regionen als auch auf die Art der öffentlichen Verkehrsmittel.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksachen 20/3534 und 20/3524 sowie hib 463/2022

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