Für eine Einführung hätte das
Ist das Bürgergeld zum 1. Januar 2023 damit komplett vom Tisch?
Den Plan zur Einführung des Bürgergelds will die regierende Ampelkoalition nicht aufgeben. Sogar ein planmäßiger Start wäre noch möglich. Dafür müssten die Parteien ihre Standpunkte jedoch sehr schnell überdenken und im Vermittlungsausschuss einen tragfähigen Kompromiss finden. Sollte das gelingen, kann der Bundesrat eine beibehaltene oder geänderte Fassung in der nächsten Sitzung beschließen. Diese findet planmäßig am 25. November 2022 statt. Im Vermittlungsausschuss ist die Gemengelage anders als im Bundesrat. Die Ländervertreter stellen nur die Hälfte der insgesamt 32 Mitglieder/-innen. Die andere Hälfte besteht aus Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die sich anhand der dort herrschenden Mehrheitsverhältnisse aufgliedern. Dabei stellt die Ampelkoalition aktuell 9 der 16 Bundestagsabgeordneten.
Wo besteht Einigkeit und was muss beim Bürgergeld geklärt werden?
Dass eine Erhöhung der Regelsätze kommen muss, steht fest. Zu dieser Frage herrscht Einigkeit quer durch alle Parteien. Allerdings ist es das Ziel der CDU, nur die Erhöhung der Regelsätze zuzulassen. Sie würden einer alleinstehenden erwachsenen Person 53 Euro pro Monat bringen. Diesen Weg will die Ampelkoalition nicht mitgehen. Die wichtigsten Streitpunkte umfassen das Schonvermögen, die Karenzzeit sowie die „Vertrauenszeit“. Sanktionen sollen nicht sofort möglich sein, sondern erst sechs Monate nach dem Beginn des Bürgergeldbezugs verhängt werden können. Eine solche Regelung lehnt die CDU konsequent ab. Es gibt bereits herbe Kritik an deren Verweigerungshaltung von Seiten der Sozialverbände. Dass sich die CDU davon zu einem Einlenken bewegen lässt, ist allerdings äußerst unwahrscheinlich. Es wird deshalb auf einen Kompromiss hinauslaufen. Derzeit gibt es jedoch noch keine konkreten Vorschläge, wie ein solcher Kompromiss aussehen könnte.
Quelle: Bundesrat Drucksache 574/22, Vermittlungsausschuss
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