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Bundesregierung will Auszahlung öffentlicher Mittel vereinfachen

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In Deutschland sollen technische Voraussetzungen geschaffen werden, um künftig öffentliche Mittel unbürokratisch und schnell auszahlen zu können.

Noch fehlen in Deutschland Möglichkeiten, um pauschale Leistungen für Bürgerinnen und Bürger ohne Umwege auszahlen zu können. Das hat in den letzten Wochen allein schon der Verwaltungsaufwand für die Auszahlung der Energiepreispauschale gezeigt. Hier waren zahlreiche Umwege beispielsweise über die Arbeitgeber, die Rentenkasse oder eine Verrechnung über die Finanzämter notwendig. Das soll sich in Zukunft ändern. Mit Gesetzesanpassungen beispielsweise beim Einkommenssteuergesetz und der Abgabenordnung soll die Auszahlung öffentlicher Mittel drastisch vereinfacht werden.

Verknüpfung der Steuer-ID mit der IBAN geplant

Als einfachste Vorgehensweise hat die Bundesregierung die Verknüpfung der persönlichen Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) mit der jeweils aktuellen IBAN (Internation Bank Account Number) herausgearbeitet. Allerdings erfolgen die erstmalige Erhebung und Verknüpfung dieser Daten auf unterschiedlichen Wegen. Für Kinder unter 18 Jahren erfolgt die Meldung automatisch über die Kindergeldkassen. Erwachsene müssen die Daten über ihre kontoführenden Banken melden lassen. Da stellt sich die Frage, wieso die Bankdaten nicht zusammen mit der Steuer-ID von den Finanzämtern übermittelt werden. Die Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU-Fraktion machten diese Tatsachen zum Inhalt einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung. Sie wollten in erster Linie die Gründe für die Unterschiede bei der Erhebung wissen. Dazu liegt inzwischen die Antwort der Bundesregierung vor.

Was sind die Gründe für die unterschiedlichen Vorgehensweisen?

In ihrer Antwort verwies die Bundesregierung darauf, dass eine Meldung über die Finanzämter beispielsweise bei gemeinsam zur Einkommenssteuer veranlagten Ehepaaren nicht in Frage kommt. Dort liegen den Finanzämtern Bankdaten immer nur zu einer Person und nicht zu beiden Personen vor. Außerdem besteht das Risiko, dass die Daten der Finanzämter veraltet sind, weil Änderungen der Bankverbindungen in der Regel erst mit der Jahressteuererklärung mitgeteilt werden. Eine Meldung über die Arbeitsämter wäre problematisch, weil sich daraus die Tatsache ableiten lässt, dass die gemeldeten Personen Leistungen von den Arbeitsämtern beziehen. Bei den Kindergeldkassen sieht es anders aus, weil mit dem Bundeskindergeld keine negativen Verknüpfungen zum wirtschaftlichen Status des Kindes und der Elternteile abgeleitet werden können. Erwachsene können mehrere Bankkonten unterhalten und dürfen selbst entscheiden, auf welches Konto öffentliche Mittel ausgezahlt werden sollen. Die Meldung über die Banken garantiert außerdem, dass sich die Kontoinhaber/-innen ausreichend legitimiert haben, denn die Eröffnung eines Kontos ist in Deutschland üblicherweise nicht ohne die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses möglich. Eine der bisher noch offen Fragen ist die Übermittlung der IBAN mit der Steuer-ID durch die Rentenkassen.

Wie will die Bundesregierung die Datenbank zur Steuer-ID und IBAN aktuell halten?

Dafür werden Änderungen in die Abgabenordnung eingefügt. Sie sollen die Kindergeldkassen dazu verpflichten, jede Änderung der Bankverbindung mitzuteilen. Auch die Banken bekommen eine solche Verpflichtung auferlegt. Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet, hat die Möglichkeit, bei der Eröffnung eines eigenen Kontos die Bank dazu aufzufordern, die neue Bankverbindung an die zentrale Datenbank für die Verknüpfung der IBAN mit der Steuer-ID mitzuteilen. Hier geht die Bundesregierung davon aus, dass diese Personen ein Eigeninteresse daran haben, dass öffentliche Leistungen nicht mehr auf das Konto des Elternteils gelangen, auf das zuvor das Bundeskindergeld überwiesen wurde.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/4753

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