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Urteil XI R 37/14: Pokergewinne sind umsatzsteuerfrei

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat jetzt in seinem Urteil XI R 37/14 entschieden, dass Pokerspieler keine Umsatzsteuer auf ihre Preisgelder und Spielgewinne zahlen müssen. Der Bundesfinanzhof begründete dies damit, dass es sich nicht um Lohnleistungen für umsatzsteuerpflichtige Dienstleistungen handele. Das gilt sogar für beruflich agierende Pokerspieler.

Zehn Jahre Streit gingen Urteil XI R 37/14 rund um Pokerspieler voraus

Mit dem Urteil bekam jetzt ein in der Szene sehr bekannter Spieler aus Nordrhein-Westfalen Recht. Er konnte damit den seit fast zehn Jahren schwelenden Streit mit seinem Finanzamt gewinnen. Der Fiskus hatte ihm nämlich das Pokerspielen als „unternehmerische Tätigkeit“ angerechnet und demzufolge auf die Gewinne und Turniergelder Umsatzsteuer erhoben.

Das höchste deutsche Finanzgericht ist dieser Ansicht des Fiskus allerdings nicht gefolgt. Die Preisgelder und Spielgewinne beim Pokern könnten nicht wie gewöhnlich bezahlte Leistungen berücksichtigt werden. Vielmehr kassiere der Spieler das Geld nicht für die bloße Teilnahme an einem Spiel oder Turnier, sondern nur dann, wenn er dieses auch tatsächlich gewinnt.

Ausnahmen gelten lediglich für das Antrittsgeld. Dieses zahlen Turnierveranstalter alleine für die Teilnahme an dem Turnier. Demnach müssen auch die Veranstalter selbst für die von ihnen erhobenen Startgebühren Umsatzsteuer entrichten.

Pokergewinne nicht steuerfrei

Trotzdem sind die Gewinne aus dem Pokerspiel nicht gänzlich steuerfrei. Schon 2015 entschied der BFH nämlich, dass die Poker-Gewinne der Einkommenssteuer unterliegen. Dies gilt immer dann, wenn der betreffende Spieler regelmäßig und mit „nachhaltiger Gewinnerzielungsabsicht“ an den entsprechenden Turnieren teilnehme.

Aufgrund des Steuergeheimnisses machte man beim Bundesfinanzhof keine Angaben zum Kläger oder den Summen, die dem Urteil XI R 37/14 zugrunde lagen. Trotzdem hat der Fall für Aufsehen in der Pokerszene gesorgt. Frühere Berichte von „Pokerworld24“ und „Pokerolymp“ sprachen von Spielgewinnen im Bereich von 90.000 Euro.

Quelle: dpa

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