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Urteil des Verfassungsgerichts zum Hartz IV

Am 9. September 2014 wurde ein Beschluss des deutschen Verfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der aktuellen Hartz IV-Sätze veröffentlicht. Darin heißt es, dass die Verfassungsrichter die derzeitigen Sätze für „noch vereinbar“ mit der Verfassung halten. Das Bundesverfassungsgericht schätzte ein, dass nach den Darlegungen des Gesetzgebers mit den jetzigen Höhen der Bezüge die Existenz der Bezugsberechtigten gesichert ist.

Welche Kritikpunkte gab es im Beschluss zum Hartz IV?

An einigen Stellen halten die Verfassungsrichter den Umgang mit Harz IV aber nicht für angemessen. So wiesen sie darauf hin, dass beispielsweise individuelle Zuschläge für die Mobilität gezahlt werden müssten. Auch die Kosten für den Haushaltsstrom sollten künftig verstärkt mit einmaligen Zuschüssen bedacht werden. Die Verfassungsrichter fordern in dem Beschluss die lokalen Sozialgerichte dazu auf, an der Gewährung dieser einmaligen Leistungen künftig verstärkt mitzuarbeiten. Auch einen Kühlschrank halten die Verfassungsrichter in der Grundversorgung bei Hartz IV für erforderlich.

Wie kam die Klage vor dem Verfassungsgericht zustande?

Eine Familie mit Kind und ein Single hatten die Klage gegen die aktuellen Regelsätze eingelegt. Sie vertraten die Meinung, dass in dem Warenkorb, der den Sätzen beim Hartz IV zugrunde liegt, viele Positionen unberücksichtigt bleiben. Sie gaben an, dass die Beschränkungen beim Warenkorb ihrer Auffassung nach aus rein politischen Gründen erfolgen würden. Dieser Meinung konnten sich die Verfassungsrichter nicht anschließen.

Die nächste Erhöhung der Harz IV-Sätze ist bereits in Arbeit

Zum Jahresbeginn 2015 sollen die Sätze beim Hartz IV ohnehin steigen. Wenn kommende Woche das Kabinett und der Bundesrat zustimmen, gibt es pro Nase und Monat acht Euro mehr. Eine Änderung gibt es auch bei den anrechenbaren Wohnkosten. Sie sollen künftig in „angemessener Höhe“ erstattet werden. Allerdings beziehen sich die Wohnkosten nur auf die Miete, die Nebenkosten und die Heizung. Der Haushaltstrom wird beispielsweise von den Wohnkosten nicht mit erfasst. Der Gesetzgeber wird nach dem aktuellen Beschluss der Verfassungsrichter doch noch einmal nachbessern müssen.

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