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Update Lebensmittelversorgung: Lieferungen aus der Ukraine kompensierbar

Young wheat field on spring time

Die Versorgung mit Lebensmitteln ist in Deutschland trotz des Ausfalls von Importen gesichert. Das geht aus einem Statement der Bundesregierung hervor.

Der Grund für die Stellungnahme der Bundesregierung zur Lebensmittelversorgung war eine Kleine Anfrage von Bundestagsabgeordneten. Sie trugen damit der Tatsache Rechnung, dass aktuell viele Menschen von den Schlagzeilen über ausfallende Lieferungen aus der Ukraine und Russland verunsichert werden. In der Antwort legte die Bundesregierung konkrete Zahlen zu den Importen im Agrarsektor vor.

Ausfallende Lieferungen aus der Ukraine kann Deutschland verkraften

In den letzten Jahren gingen die Importmengen bei Agrarprodukten aus der Ukraine signifikant zurück. Das zeigt sich besonders deutlich bei Mais. Noch im Jahr 2019 bezog Deutschland knapp 1,6 Millionen Tonnen Mais aus der Ukraine. Nach den vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamts waren es im Jahr 2021 nur noch rund 190.000 Tonnen. Der Umfang der Rapssamen- und Rapsschrotimporte sank zeitgleich von 905.000 Tonnen auf 702.000 Tonnen. Die Menge der aus der Ukraine importierten Pflanzenöle reduzierte sich von 128.000 Tonnen auf 97.000 Tonnen. Das klingt sehr viel, macht aber nur einen geringen Bruchteil der deutschen Importe bei diesen Produkten aus. Bei Mais lag der durchschnittliche Anteil der Importe aus der Ukraine in den letzten drei Jahren bei 19,9 Prozent und bei der gesamten Palette der Pflanzenöle sogar nur bei 4,3 Prozent, wobei der Anteil von Sonnenblumenöl mit 22,4 Prozent jedoch deutlich höher war. Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass es verschiedene Möglichkeiten für eine vollständige Kompensation der kriegsbedingten Ausfälle von Lieferungen aus der Ukraine gibt.

Wie sieht es bei der Freigabe zusätzlicher Agrarflächen in Deutschland aus?

Zur Sicherstellung der Futtermittelversorgung für die gewerbliche Zucht von Tieren für die Nahrungsmittelproduktion hatte die Bundesregierung für das laufende Jahr eine Ausnahmeregelung geschaffen. Dabei standen vor allem die ökologischen Sperrflächen im Fokus. Die Bundestagsabgeordneten fragten, ob eine ähnliche Regelung auch für die kommenden Jahre möglich ist. Das wurde von der Bundesregierung unter Verweis auf die Regelungen zur gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union verneint. Dabei spielt vor allem das neue EU-Öko-Recht eine Rolle. Danach müssen seit Jahresbeginn 100 Prozent der Bio-Eiweiß-Futtermittel aus dem ökologischen Anbau stammen. Die Bundesregierung will sich deshalb bei der Europäische Kommission für die Etablierung einer temporären Ausnahmegenehmigung einsetzen. Ein Entwurf für eine entsprechende Verordnung wird dort bereits diskutiert.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/1596

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