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Überbuchter Flug – wie sieht es für Passagiere aus?

Flug 3411 der United Airlines wird wohl unvergessen bleiben. Das Video, welches zeigt, wie ein Passagier sehr unsanft aus dem Flieger befördert wird, hat sich bereits zum viralen Hit gemausert, der Fluggesellschaft droht indes der Image-GAU. Da stellen sich auch deutsche Passagiere die Frage, welche Rechte sie bei überbuchten Flügen haben und was denkbar ist.

Überbuchte Flüge keine Seltenheit

Generell sind überbuchte Flüge in der Praxis keine Seltenheit. Grundsätzlich müssen die Fluggesellschaften ihre Flüge überbuchen, um wirtschaftlich arbeiten zu können und eine möglichst hohe Auslastung der Flüge zu erreichen. Dabei werden laut Lufthansa-Sprecherin Anja Lindenstein bestimmte Prognosesysteme herangezogen. Sie ermitteln aus Erfahrungswerten, mit welchen Passagierzahlen für einen Flug tatsächlich zu rechnen ist. Aus den Werten geht unter anderem hervor, wie viele Fluggäste ihren Flug nicht antreten werden und wie hoch demnach die Überbuchung ausfallen kann.

Die so genannten „No-Shows“, also Passagiere, die ihren Flug nicht antreten, machen jährlich etwa drei Millionen Fluggäste aus, so die Lufthansa. Das sind etwa fünf Prozent der Gäste. Allerdings ist die Zahl der „No-Shows“ auch abhängig vom Reisezeitpunkt und –ziel. So sind die Flüge zu Ferienbeginn, vor Feiertagen und zu Kongressen oft voll. An anderen Tagen kann das ganz anders aussehen. So buchen etwa Geschäftsreisende oft mehrere Flüge, um flexibel zu bleiben. Würden Fluggesellschaften dann nicht überbuchen, wären gerade Flieger auf Business-Strecken oft nicht ausgelastet. Im Schnitt müsste man von etwa zehn Prozent Überbuchung ausgehen, so David Haße vom Portal Airliners.de.

Wie kann ich eine Überbuchung vermeiden?

Ein überbuchter Flug lässt sich in der Regel nicht erkennen. Allerdings werden Flüge zu touristischen Zielen oft nicht so stark überbucht, wie klassische Geschäftsstrecken. Auch bei Buchung in der Economy-Class, bei der der Flug bei Nichterscheinen verfällt, ist die Gefahr einer Überbuchung geringer.

Kommt es dennoch zu einer Überbuchung, ruft die Fluggesellschaft spätestens am Gate dazu auf, dass Passagiere zurücktreten. In der Regel bietet man den freiwillig zurückbleibenden Passagieren dann einen Ersatzflug, eine Hotelübernachtung oder den finanziellen Ausgleich nach EU-Recht an. Wenn niemand freiwillig auf den Flug verzichtet, wird oft geschaut, wann eingecheckt wurde. Wer zuletzt eingecheckt hat, wird dann meist nicht mit in den Flieger gelassen. Allerdings sucht man bei der Lufthansa laut Lindenstein eine individuelle Lösung, so dass man Rücksicht auf bestimmte Termine oder ähnliches nehme.

Eine andere Alternative besteht darin, den Fluggast auf einen anderen Flug umzubuchen. Dann wird aus dem Direktflug auch gerne mal ein Flug mit mehreren Zwischenlandungen. Bei günstigen gebuchten Klassen kann es zudem vorkommen, dass überzählige Passagiere in eine höhere Klasse umgesetzt werden.

Ratsam ist es für Fluggäste deshalb, sich frühzeitig einzuchecken, um beim Flug mitzukommen. Bei der Lufthansa ist der Online-Check-In bereits 23 Stunden vor Abflug möglich, bei anderen Airlines, wie etwa Ryanair, sogar schon einige Tage vor dem Abflug.

Diese Rechte haben Passagiere bei einer Überbuchung

Kommt es zur Überbuchung eines Flugs haben die Passagiere natürlich auch Rechte. In dem Moment, in dem sie ein Ticket gebucht und bezahlt haben, wurde ein Beförderungsvertrag abgeschlossen. Damit entsteht ein Anspruch auf Beförderung, wobei dieser auch mit einer Ersatzbeförderung erfüllt werden kann. In den USA haben Fluggesellschaften laut Verkehrsministerium das Recht, Passagiere auch gegen ihren Willen abzuweisen, wenn niemand freiwillig am Boden bleiben will. Die Regelung gilt auch in der EU, sollte aber natürlich weniger rabiat durchgesetzt werden, wie bei United Airlines.

Fluggäste, die in der gebuchten Maschine keinen Platz mehr erhalten, können sich wahlweise den Flugpreis erstatten lassen oder einen Ersatzflug nutzen. Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht zudem eine Entschädigung vor. Sie liegt bei 250 bis 600 Euro und ist abhängig von der Flugdistanz. Mahlzeiten und Erfrischungen und bei Bedarf eine Übernachtung im Hotel müssen von der Airline ebenfalls übernommen an.

Quelle: dpa

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