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Sachsen stimmt dem neuen Glücksspielstaatsvertrag zu

Dresden, Germany above the Elbe River

Der Sächsische Landtag hat dem Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags in seiner Plenarsitzung am 24. März 2021 zugestimmt.

Bis spätestens Juni 2021 müssen alle deutschen Landtage dem neuen Glücksspielstaatsvertrag zustimmen, damit er planmäßig am 1. Juli 2021 in Kraft treten kann. Er sieht mehrere Lockerungen der bisher in den meisten Bundesländern noch sehr harten Restriktionen vor. Sie wurden mit Blick auf die Tatsache eingearbeitet, dass immer mehr Zocker die Angebote auf dem Schwarzmarkt nutzen, der weder vom Bund noch von den Ländern kontrolliert werden kann. Der Handlungsbedarf ist jetzt besonders groß, denn die langen Lockdowns im Rahmen der Coronakrise haben dafür gesorgt, dass sowohl die Zahl der Spieler als auch der Umfang der beim Zocken verbrachten Zeit kräftig angestiegen ist.

Glücksspielvertrag 2021 begrenzt die Ausgaben für das Glücksspiel

Ein großes Problem ist aktuell das vollständige Internetverbot für Glücksspiele, das (außer in Schleswig-Holstein) nur eine Ausnahmeregelung für staatliche Lotterien zulässt. Genau dieses Verbot rief eine Vielzahl von Anbietern aus dem Ausland auf den Plan. Das Zocken bei ausländischen Online-Casinos war und ist mit einem erhöhten Risiko für die Spieler verbunden. Sie bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone und müssen damit rechnen, sogar die Auszahlung ihrer erspielten Gewinne zu verlieren. Auch eine Begrenzung möglicher Verluste ist nicht überall üblich. Genau dort schiebt der neue Glücksspielstaatsvertrag einen Riegel vor. Die künftigen Anbieter müssen die Einsätze der Spieler an eine zentrale Datenbank melden und die Entwicklung in dem sogenannten Safe-Server-System permanent prüfen. Das neue Gesetz legt eine maximale Einsatzgrenze von 1.000 Euro pro Monat und Spieler fest. Dafür werden die Einsätze bei allen Anbietern zusammengerechnet. Diese Begrenzung ist sinnvoll, denn die Zahl der spielsüchtigen Menschen steigt, die wegen ihrer Spielsucht in eine Überschuldung rutschen.

Es bleiben umfangreiche Kritiken am neuen Glücksspielstaatsvertrag

Die Stellungnahme der psychologischen Fakultät der TU Dresden kritisiert die unzureichende Berücksichtigung des vorhandenen Wissens über die Entwicklung einer Spielsucht. Konkret benennen die Wissenschaftler dabei die Ausnahme für Lotterien, die nur zweimalig pro Woche ausgespielt werden. Es liegt klar auf der Hand, dass diese Ausnahme die staatlichen Lotterien im Blick haben. Die neuen Abstandsregeln für die Ansiedelung von Spielhallen halten die Psychologen für wenig zielführend, da sie verschiedenen Studien zufolge kaum Auswirkungen auf das Spielerverhalten haben. Sie hätte es lieber gesehen, wenn zwangsweise Spielpausen für suchtgefährdete Spieler eingeführt und die bisher widersprüchlichen Aussagen zu den Werbeverboten behoben worden wären. Der Deutsche Sportwettenverband äußert datenschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich der zentralen Datenbanken für die Erfassung und Überwachung der Spieleinsätze. Außerdem übt er Kritik an der unterschiedlichen Behandlung verschiedener Arten von Glücksspielen vor allem durch die Bevorzugung der staatlichen Lotterien, die sich weder an das zentrale Spielersperrsystem noch die zentrale Einsatz-Limit-Datenbank anschließen müssen.

Quelle: Landtag Sachsen Drucksache 7/5841, Drucksache 7/4737

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