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Regelbedarfsanpassung 2022: Niedrigster Zuwachs des letzten Jahrzehnts

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Die Regelbedarfsanpassung 2022 fällt im Vergleich zu den letzten Jahren extrem niedrig aus. Das ist ein Grund für Kritik von vielen Seiten.

Vor allem die Linken-Fraktion im Bundestag übt herbe Kritik an der Regelbedarfsanpassung 2022. Deshalb forderten einige Abgeordnete die Bundesregierung mit einer Kleinen Anfrage zu einer Stellungnahme auf. Inzwischen liegt die Antwort vor. Darin sieht die Bundesregierung keinen Anlass zu einer Korrektur, obwohl die allgemeine Rate der Preiserhöhungen im krassen Gegensatz zur minimalen Höhe der Aufschläge auf die Regelbedarfssätze steht.

Wie hoch fällt die Regelbedarfsanpassung 2022 überhaupt aus?

In den Regelbedarfsstufen 1 bis 4 gibt es ab Januar 2022 lediglich einen Aufschlag von 3 Euro. Für Kinder bis zu 14 Jahren (Regelbedarfsstufen 5 und 6) werden ab Januar 2022 gerade einmal 2 Euro mehr gezahlt. Das entspricht einem Aufschlag von 0,76 Prozent auf die bisher gewährten Regelbedarfssätze. Einen ähnlich niedrigen Wert hat es zuletzt im Jahr 2011 gegeben. Den Spitzenwert der letzten zehn Jahre brachte 2017 mit einem Plus von 3,46 Prozent. Er leitete sich vor allem von den guten Tarifabschlüssen der Gewerkschaften ab, denn die damals berücksichtigte Lohnentwicklung schlug mit einem Plus von 6,16 Prozent zu Buche. Die mit Abstand höchsten realen Zuschläge bei der Regelbedarfsanpassung gab es 2021. Vertreter der Regelbedarfsstufe 1 durften sich über 14 Euro mehr pro Monat freuen. In der Regelbedarfsstufe 2 und 3 gab es jeweils 12 Euro mehr. Kinder zwischen 14 und 18 Jahren wurden mit je 45 Euro und Kinder im Alter bis zu 6 Jahren mit 33 Euro besonders gut bedacht.

Wie kommt es zu einer so niedrigen Regelbedarfsanpassung 2022?

Wer annimmt, dass bei der Regelbedarfsanpassung die aktuelle Preisentwicklung berücksichtigt wird, begeht einen Irrtum. Der Anpassung 2022 liegt die Preisentwicklung im Zeitraum Juli 2020 bis Juni 2021 zugrunde. Genau in diese Zeit fällt die als Wirtschaftsförderung in der Coronakrise gedachte und über 6 Monate hinweg geltende Reduzierung der Mehrwertsteuer. Dadurch stiegen die Preise für Nahrungsmittel im Vergleich zum vorherigen Berücksichtigungszeitraum lediglich um 1,3 Prozent. Bei vielen Produkten fließen fallende Preise in die Berechnung ein. Beispiele dafür sind Herrenbekleidung (minus 1,9 Prozent), Damenbekleidung (minus 1,0 Prozent) sowie Damen- und Herrenschuhe mit einem Minus von jeweils 1,4 Prozent. Außerdem tragen vorübergehend um bis zu 9,7 Prozent günstigere Preise für Schienenverkehrstickets sowie ein Minus von 6,1 Prozent bei den Preisen für Telekommunikationstechnik zu der niedrigen Regelbedarfsanpassung 2022 bei.

Linke sehen erhebliche Probleme bei den ab 2022 gültigen Regelsätzen

Die Linken-Abgeordneten bemängeln vor allem die Tatsache, dass der Zeitraum mit der Mehrwertsteuersenkung voll in die Berechnung eingeflossen ist. Dieser Vorteil ist zu Jahresbeginn 2021 entfallen und hat im zweiten Halbjahr 2021 zu drastischen Preiserhöhungen quer durch alle Segmente geführt. Seit Juli 2021 liegt die Inflationsrate durchgängig bei weit mehr als drei Prozent. Vor allem die Preiserhöhungen bei Lebensmitteln (im September 4,9 Prozent) und für Energie (im September 14,3 Prozent) im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2020 fielen sehr hoch aus. Das heißt, die reale Kaufkraft der Bedürftigen sinkt durch die geringe Anpassung der Regelbedarfssätze spürbar. Nach der Meinung der Linken-Angeordneten ist deshalb die Regelbedarfsanpassung 2022 mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/208

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