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Pflichten der Eltern: Urteil F 361/16 EASO des Amtsgerichts Bad Hersfeld

Viele Eltern gehen sehr locker damit um, in welcher Form ihre minderjährigen Kinder das Internet und die zahlreichen Messenger-Dienste nutzen. Sie kontrollieren kaum und ignorieren dadurch auch die Gefahren, die für die Kinder daraus entstehen. Genau das war jetzt der Inhalt eines Gerichtsverfahrens, welches vom Amtsgericht Bad Hersfeld unter dem Aktenzeichen F 361/16 EASO geführt und zu dem in der zweiten Augustwoche 2016 ein Urteil gefällt wurde. Nach diesem Urteil gehört genau diese Kontrolle ebenso wie die Entfernung kritischer Anwendungen von den Smartphones, Tablets und Computern zu den Pflichten der Sorgeberechtigten.

Welche konkreten Aussagen trafen die Richter im Verfahren F 361/16 EASO?

Im konkreten Fall ging es darum, dass mehrere minderjährige Mädchen durch einen Schulfreund des Vaters via WhatsApp sexuell belästigt wurden. Dadurch wurde das Wohlbefinden der Mädchen erheblich gestört. Aufgeflogen war die ganze Sache, nachdem der Schulfreund des Vaters wegen sexueller Belästigung angezeigt wurde. Im Rahmen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Fulda kam auch die Belästigung der Mädchen ans Tageslicht.

Das Gericht hat den Vater der Mädchen nun dazu verurteilt, dass er mit ihnen mindestens einmalig pro Monat ein aufklärendes Gespräch zur Nutzung der Smartphones im Allgemeinen und über die dort bestehenden Gefahren führen muss. Außerdem muss er mindestens alle drei Monate prüfen, welche Apps die Mädchen auf ihren Smartphones nutzen und kritische Anwendungen löschen. Der verurteilte Vater hat gegenüber dem Amtsgericht Bad Hersfeld künftig den Nachweis dafür zu erbringen, dass er das auch getan hat.

Richter in Bad Hersfeld halten alle Messenger für potentiell gefährlich

Zwar ging es im konkreten Fall um WhatsApp, aber die Richter wiesen im Urteil F 361/16 EASO darauf hin, dass die Nutzung der Messenger für alle Kinder unter 16 Jahren eine für sie nicht überschaubare Gefahr darstellen. Das würde in Ableitung der Anordnung zur Entfernung von WhatsApp auf den Smartphones der Mädchen bedeuten, dass auch beispielsweise Skype-Apps und der Facebook-Messenger von der Handys und Tablets der Jugendlichen unter 16 Jahren von den Sorgeberechtigten gelöscht werden müssen.

Quelle: Heise

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