Die Anerkennung der
Achtung: Nicht jedermann kann die Schlichtungsstelle Umzug nutzen!
Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik e. V. weist in der dazu veröffentlichten Pressemeldung jedoch auf einige Einschränkungen hin. Die Anrufung der Schlichtungsstelle Umzug ist nur für Kunden möglich, die ihre Umzüge und Möbeltransporte bei einer Spedition in Auftrag geben, die Mitglied im AMÖ e. V. ist. Für die Kunden ist das außergerichtliche Verfahren zur Streitbeilegung kostenlos. Die Schlichtungsstelle ist an der Hauptadresse des Bundesverbands in Hattersheim erreichbar. Entsprechende Anträge können sowohl über ein vorbereitetes Formular als auch schriftlich formlos gestellt werden. Sie sind ausschließlich in deutscher Sprache unter Vorlage der vorhandenen Beweise möglich. Als Streitschlichter kommen Mediatoren mit zertifizierten juristischen Kenntnissen oder Streitmittler mit einer Befähigung zur Ausübung einer richterlichen Tätigkeit zum Einsatz. Ein bei der Schlichtungsstelle Umzug anhängiges Verfahren hemmt die Verjährung auf der Basis des Paragrafen 204 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Darauf weisen die Betreiber der Schlichtungsstelle in ihrer Verfahrensordnung ausdrücklich hin.
Wissenswerte Fakten zum AMÖ e. V.
Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik wurde im Jahr 1881 gegründet und agiert als eingetragener Verein. Rechtliche Hauptsitz des Verbands ist Hattersheim am Main. Er zählt aktuell mehr als 900 Mitglieder aus der Speditions- und Logistikbranche, die in 18 Landesverbänden organisiert sind. Die Kurzbezeichnung des Vereins leitet sich aus dem historischen Namen „Arbeitsgemeinschaft Möbeltransport“ ab. Der Bundesverband pflegt eine enge Kooperation mit den Verbraucherschutzorganisationen und regelt die Mindestanforderungen bei der beruflichen Qualifikation zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice. Diese Berufsausbildung dauert drei Jahre und erhielt nach einer fünfjährigen Erprobungsphase im Jahr 2011 eine reguläre Ausbildungsordnung.
Quelle: AMÖ e. V.
Weitere Meldungen
Neue Mogelpackung des Monats gekürt
Nachwirkungen der Coronakrise: BGH-Urteil zur Erstattung von Hotelkosten
Pauschalreiserichtlinie: Kritik an geplantem EU-Recht