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Wie groß ist das Vertrauen der Verbraucher in die Schufa?

Schriftzug Statistik

Mit der Vertrauenswürdigkeit der Schufa-Auskünfte beschäftigte sich eine aktuelle Umfrage des Portals Selbstauskunft.

Nach dem Resultat der Umfrage ist das Vertrauen in die Schufa nicht durchgängig gegeben. Anlass zur Durchführung der Verbraucherbefragung war ein Bericht beim NDR über einen sogenannten „Schufa-E-Pool“, welcher Energieversorgern bisherige Vertragsdaten potentieller Kunden zur Verfügung stellt. Die Studie zu den Erfahrungen mit der Schufa ist als repräsentativ zu betrachten, denn nach den Angaben der Autoren wurden 3,7 Prozent der erwachsenen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland befragt.

Welches Image hat die Schufa aktuell?

Ein Resultat ist besonders erschreckend. Etwa die Hälfte der Probanden gab an, nur wenig oder kein Vertrauen in die Wirtschaftsauskunftei zu haben. Dabei fällt der Anteil der Befragten mit negativen Einschätzungen unter den Frauen etwas niedriger aus als unter den Männern. Mit rund 38 Prozent haben die meisten Befragten die Schufa-Auskunft aus reiner Neugier angefordert. Auskünfte für den Abschluss von Mietverträgen landen mit 29,2 Prozent auf dem zweiten Platz. 20,5 Prozent der Probanden benötigten die Auskunft für einen Kreditvertrag und 8,6 Prozent für einen Mobilfunkvertrag. Lediglich 1,2 Prozent der Umfrageteilnehmer hat bisher noch nie eine Auskunft von der Schufa benötigt. Aber auch an anderer Stelle zeigt sich das Imageproblem der Auskunftei, denn 21,1 Prozent der Befragten gaben an, bereits Probleme mit veralteten oder sogar komplett falschen Einträgen gehabt zu haben. Dabei haben die meisten Menschen (60,2 Prozent) Bedenken, wegen solcher Fehler keinen neuen Handyvertrag zu bekommen. 55,4 Prozent der Befragten fehlt das Vertrauen in die Schufa-Auskunft beim Wunsch nach einem Kredit und 53,3 Prozent beim Abschluss neuer Mietverträge.

Recht auf kostenlose Auskunft über die bei der Schufa gespeicherten Daten

Wer aus eigenem Interesse wissen möchte, welche Daten bei der Schufa über die eigene Person gespeichert sind, sollte den Inhalt des Artikels 15 der Datenschutz-Grundverordnung (kurz DSGVO) kennen und sich bei der Anforderung der Datenkopie auch genau darauf berufen. Die Anforderung kann formlos erfolgen. Dabei muss jedoch eine (beidseitige) Kopie des Personalausweises als Identitätsnachweis beigefügt werden. Außerdem muss die Anforderung sämtliche Namen (auch Geburtsnamen und frühere Ehenamen) sowie das Geburtsdatum und den Geburtsort enthalten. Wesentlich einfacher geht die Anforderung der kostenlosen Datenkopie nach Artikel 15 der DSGVO über die offizielle Website der Schufa. Dort findet sich in der Rubrik Produkte für Privatpersonen eine Übersicht, in der auch, die auch diese Datenkopie enthält. Hinter dem Bestellen-Button verbirgt sich ein interaktives Formular mit einer Upload-Funktion für Personalausweiskopien, Reisepasskopien und Kopien der Meldebescheinigung.

Quelle: Schufa-Vertrauensumfrage (Portal Selbstauskunft), Schufa

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