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Müssen Anton Schlecker und seine Kinder hinter Gitter?

Der Hauptvorwurf gegen Anton Schlecker lautet auf strafrechtlich relevante Insolvenzverschleppung. Die zuständige Staatsanwaltschaft fordert deshalb im derzeit anhängigen Verfahren gegen den Gründer der gleichnamigen Drogeriekette eine Haftstrafe von drei Jahren. Seine beiden Kinder sollen ebenfalls von der Insolvenzverschleppung gewusst und profitiert haben. Deshalb fordert die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen sie ebenfalls die Verhängung von Haftstrafen. Sie umfassen einen um zwei (Lars) und vier Monate (Meike) kürzeren Zeitraum.

Wie begründet die Staatsanwaltschaft ihre Anträge?

Nach der Auffassung der Staatsanwälte aus Stuttgart ist es zweifelsfrei erwiesen, dass sich Anton Schlecker der Insolvenzverschleppung schuldig gemacht hat. Er soll danach bereits ein Jahr vor der Konkursanmeldung die nicht mehr zu behebende wirtschaftliche Schieflage der Drogeriekette in vollem Umfang gekannt haben. Außerdem wird Anton Schlecker vorgeworfen, in der Zeit ab der Kenntnis gezielt Gelder verschoben haben, um sie vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen. Konkret geht es um die Zahlungen, welche die Drogeriekette an das im Eigentum seiner Kinder stehende Unternehmen LDG. Hier konnte die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass ab dem Beginn der wirtschaftlichen Schieflage die ohnehin weit über dem marktüblichen Preis liegenden Entgelte noch einmal erhöht wurden. Damit wurden bei der LDG „exorbitante Gewinne“ auf Kosten der ohnehin kaum noch zahlungsfähigen Muttergesellschaft gemacht. Die Staatsanwaltschaft sieht darin eine gesetzeswidrige Verschiebung von Vermögen zum Schutz vor der Berücksichtigung in der Insolvenzmasse.

Was wird den Kindern von Anton Schlecker vorgeworfen?

Der Vorwurf gegen die beiden Kinder von Anton Schlecker umfasst außerdem Privatentnahmen, die nur einige Tage vor der Konkursanmeldung der Drogeriekette getätigt wurden. Sie machten bei beiden Kindern jeweils einen Umfang von 3,5 Millionen Euro aus und führten zu einer Folgeinsolvenz der LDG. Die Staatsanwaltschaft wertet dieses Vorgehens als Veruntreuung der Gelder, die den Insolvenzgläubigern zugestanden hätten. Zu den Insolvenzgläubigern gehören auch die rund 36.000 Angestellten, welche die Drogeriekette zum Zeitpunkt der Konkursanmeldung hatte. Der Prozess gegen die Schlecker-Familie und zehn weitere Beschuldigte läuft bereits seit März 2017. Die Urteile werden im Laufe der letzten Novemberwoche 2017 erwartet.

Quelle: Gerichtsreport der Süddeutschen Zeitung

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