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Leuchtmittel, Vorsorge und E-Books: Änderungen ab September 2016

Zum 1. September 2016 trat die Stufe 6 der für die gesamte Europäische Union geltenden „Ökodesign-Richtlinie“ in Kraft. Aufgrund dieser Richtlinie werden schon seit dem Jahr 2009 immer mehr Leuchtmittel vom Markt genommen, die eine schlechte Energieeffizienz aufweisen. Dieses Jahr trifft es beispielsweise auch die Halogenlampen, die nach dem Reflektor-Prinzip arbeiten. Leuchten dieser Art, die eine Spannung von 230 Volt verwenden, dürfen gar nicht mehr verkauft werden. Bei den Halogenlampen mit einer Betriebsspannung von 12 Volt gelten ab sofort Beschränkungen. Erlaubt sind nur noch Modelle mit der Energieeffizienzklasse B oder besser. Außerdem wird für die Markzulassung eine Mindestlebensdauer von 4.000 Stunden gefordert.

Vorsorgeprogramme für Kinder werden verbessert

Bis jetzt war es üblich, dass ein Mukoviszidose-Test von den Neugeborenenstationen auf freiwilliger Basis angeboten wurde. Ab September gehört dieser Test zur Pflicht. Das halten die Kinderärzte und der Gesetzgeber für notwendig, weil die Stoffwechselkrankheit Mukoviszidose einer der Hauptrisikofaktoren für körperliche und geistige Behinderungen ist. Die Initiatoren dieser Änderungen waren die Kinderärzte der Universitätsklinik Dresden. Pflicht ist nun auch die Beratung der Eltern zum Impfschutz im Rahmen der U1- bis U9-Untersuchungen. Hier wurden zusätzlich Verbesserungen beim Check der motorischen Fähigkeiten sowie der Sprachentwicklung und des Sehvermögens eingeführt.

Weitere interessante Änderungen ab September 2016

Bisher galt die Preisbindung in Form der Vorgabe eines Mindestpreises durch den jeweiligen Verlag nur für Literatur in gedruckter Form. Nun hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, die Regelungen zur Preisbindung auch auf die E-Books auszuweiten. Allerdings ist deren Gültigkeit auf Händler beschränkt, die ihren rechtlichen Hauptsitz in Deutschland haben. Das heißt, dass sich beispielsweise Google Play auch bei Verkäufen an deutsche Kunden nicht an die Preisbindung für E-Books halten muss.

Ein echtes Komfortplus für die Verbraucher ist der ab September 2016 gesetzlich vorgeschriebene Support der Banken bei einem Kontowechsel. Die „alte“ Bank muss alle Daten von Lastschriften und Daueraufträgen aufbereiten und an die neue Bank übergeben, sodass sie auf dem neuen Konto direkt übernommen werden können. Die Pflicht zum Kontowechselservice gilt nicht nur für Banken in Deutschland, sondern der Support muss von allen in Europa beheimateten Banken angeboten werden.

Quelle: Focus

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