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Großbritannien verschärft Wettbewerbsrecht für digitale Märkte

The illuminated Tower Bridge at night

Digitale Märkte verzeichnen einerseits ein rasantes Wachstum und andererseits bestehen dort noch einige rechtliche Regelungslücken, die Stück für Stück geschlossen werden.

Im Jahr 2024 wurden neue Regelungen für digitale Märkte in Großbritannien angekündigt. Einige Regelungen traten bereits zu Jahresbeginn 2025 in Kraft. Für andere Teile des für digitale Märkte geltenden Wettbewerbsrechts wurden zusätzliche Präzisierungen für spätestens Mitte 2025 angekündigt. Erste Informationen dazu hat die britische Wettbewerbsbehörde (Competition and Markets Authority, kurz CMA) bereits vorgelegt. Das Ziel dieser Regelungen ist es, einerseits das Wachstum der digitalen Märkte zu fördern und gleichzeitig den bestmöglichen Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in Großbritannien zu bieten.

Britisches Wettbewerbsrecht nimmt große Marktakteure ins Visier

Die Überwachungsaktivitäten der britischen Wettbewerbsbehörde fokussieren sich auf Unternehmen, die mehr als eine Milliarde Pfund Umsatz in Großbritannien oder weltweit mehr als 25 Milliarden Pfund erzielen. Hinzu kommen Unternehmen, denen eine „wesentliche Marktmacht“ bei den digitalen Aktivitäten in Großbritannien zugerechnet werden. Sie werden künftig über einen Zeitraum von 5 Jahren intensiv von der Wettbewerbsbehörde überwacht. Zu den ersten Unternehmen, die von dieser verstärkten Überwachung betroffen sind, gehört Google. Nach den Angaben der Wettbewerbsbehörde laufen 90 Prozent aller in Großbritannien im Internet getätigten Suchanfragen über Google als Suchmaschine. Damit wird eine hohe strategische Bedeutung der Google-Aktivitäten eingeschätzt.

Was passiert nach der Einschätzung als „strategisch wichtig“?

Kommen die CMA-Experten zu dem Schluss, dass die Aktivitäten eines Unternehmens für Großbritannien als strategisch wichtig eingeschätzt werden, haben sie verschiedene Möglichkeiten der Reaktion. Werden negative Auswirkungen auf die Verbraucher und die Märkte in Großbritannien befürchtet oder nachgewiesen, kann die CMA diesen Unternehmen Verhaltensregeln auferlegen. Diese Regeln umfassen abhängig vom Einzelfall entweder die Auferlegung von Pflichten oder die Anordnung von Unterlassungen. Zudem gehört es zu den Zielen der britischen Wettbewerbsbehörde, mit den neuen Regeln Verbrauchern und Unternehmen die Nutzung der digitalen Infrastrukturen zu erleichtern. Ein Beispiel dafür ist der Anspruch einer reibungslosen Datenübertragung beim Wechsel eines Anbieters digitaler Dienstleistungen.

Quelle: Competition and Markets Authority (CMA)

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