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EuGH C-482/14 zur Speicherung von IP-Adressen

Am 19. Oktober 2016 hat der Europäische Gerichtshof unter dem Aktenzeichen EuGH C-482/14 ein Urteil gefällt, nach dem die Erlaubnis zur Speicherung von IP-Adressen deutlich erweitert wurde. Dabei ging es in der Hauptsache um Zugriffe auf Websites, die von dynamischen IP-Adressen aus erfolgen. Diese dürfen nach den bisher in Deutschland geltenden Regelungen von den Betreibern der Website maximal sieben Tage lang gespeichert werden. Im konkreten Fall ging es um Websites, die von der Bundesregierung selbst betrieben werden. Jedoch lässt sich das Urteil in vollem Umfang auch auf private und gewerbliche Betreiber von Internetseiten übertragen. Kläger war Patrick Dreyer, ein Bundestagsabgeordneter der Piraten.

Welchen Standpunkt bezieht der EuGH im Urteil C-482/14?

Die in Deutschland übliche Regelung, dass die IP-Adresse nur zur Abwicklung des Dienstes und der Abrechnung gespeichert werden darf, lässt sich nach der Auffassung der Richter mit dem europäischen Recht nicht vereinbaren. Sie sehen die Notwendigkeit der Speicherung auch dann als legal an, wenn damit die Funktionsfähigkeit des jeweiligen Dienstes und der Websites gewährleistet werden soll. Daraus leitet sich zwangsläufig ab, dass die Speicherung der IP-Adressen auch zur Abwehr von Hackerangriffen völlig legal ist, wenn davon die persönlichen Grundrechte nicht beeinträchtigt werden. Damit haben Websiteinhaber nun erweiterte Möglichkeiten, sich beispielsweise gegen Hackerangriffe in Form von Massenanfragen (Ping of Death, DDoS-Attacke) zu wehren. Abgeleitet wird diese Meinung vom berechtigten Interesse der Betreiber von Diensten und Websites.

Was ist eine IP-Adresse?

Das Kürzel IP steht für das Internetprotokoll. Die IP-Adresse ist eine aus Ziffern und Punkten (Standard IPv4) oder Ziffern, Buchstaben und Doppelpunkten (Standard IPv6) bestehende Kombination, die für die Zuordnung von Datenströmen im Internet verwendet wird. Dabei wird zwischen statischen IP-Adressen (immer gleich) und dynamischen IP-Adressen (ständig wechselnd) unterschieden. Die meisten Provider verwenden in ihren DSL-Boxen dynamische IP-Adressen, indem sie den Nutzern bei jeder Neuanmeldung eine neue IP-Adresse aus einem bestimmten Bereich zuweisen. Die Identifizierung eines Nutzers mit Namen und Anschrift ist den Betreibern der Websites mit den IP-Adressen nicht möglich. Dafür müssen sie einen begründeten Antrag zur Herausgabe der Daten an den jeweiligen Provider stellen, von welchem die IP-Adresse vergeben wurde.

Quelle: EuGH PM 112/16

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