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Die Straßenverkehrsordnung steht auf dem Prüfstand

Trotz aller Verbesserungen der Sicherheitsstandards für die Fahrzeuge ist die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland im Jahr 2015 wieder angestiegen. Das statistische Bundesamt gibt für das vergangene Jahr fast 3.500 Verkehrstote und rund 390.000 bei Verkehrsunfällen verletzte Menschen an. Insgesamt wurden in Deutschland im Jahr 2015 rund 2,5 Millionen Verkehrsunfälle an die Polizei und die Versicherungen gemeldet. Sehr häufig gehören Kinder und alte Menschen, die als Fußgänger unterwegs waren, zu den Opfern. Genau diesem Problem will Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt nun mit Änderungen der Straßenverkehrsordnung begegnen.

Einrichtung von Tempo-30-Zonen wird erleichtert

Bisher war es üblich, dass die Kommunen zur Einrichtung von Tempo-3-Zonen den Beweis antreten mussten, dass es sich um einen Unfallschwerpunkt handelt, der nicht auf andere Weise entschärft werden kann. Das soll sich ändern, denn nach den aktuellen Vorschlägen zur Novellierung der Straßenverkehrsordnung können Kommunen künftig auch ohne diesen Nachweis Tempo-30-Zonen vor Krankenhäusern, Kindereinrichtungen, Schulen und Altenheimen einrichten dürfen. Diese Erleichterung soll nach den Plänen von Alexander Dobrindt sowohl für Nebenstraßen als auch für Hauptverkehrsstraßen gelten.

Änderungen auch für Radfahrer und E-Bikes in Aussicht gestellt

Beim Schutz von Kindern im Straßenverkehr möchte der Bundesverkehrsminister sogar noch einen Schritt weiter gehen. Nach den bisherigen Regeln müssen jüngere Kinder mit dem Fahrrad den Fußweg benutzen, während die sie begleitenden Eltern auf der Straße fahren müssen. Nach den Änderungsplänen zur Straßenverkehrsordnung sollen die Eltern künftig ebenfalls den Fußweg benutzen dürfen.

E-Biker haben – sollte es zu den geplanten Änderungen kommen – künftig auch innerhalb geschlossener Ortschaften die Möglichkeit, die gekennzeichneten Radwege zu benutzen. Bisher war das nur außerhalb geschlossener Ortschaften möglich. Allerdings wird es eine Beschränkung geben: Auf den Radwegen in den Ortschaften dürfen nur E-Bikes, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde nicht überschreiten können.

Quelle: destatis, Tagesschau

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