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DB sieht sich vor Millionenforderungen nach Rheintal-Sperrung

Die sieben Wochen andauernde Sperrung der Rheintalbahn bei Rastatt sorgte für massive Ausfälle bei mehreren Eisenbahnunternehmen. Diese verlangen jetzt Schadenersatz von der Deutschen Bahn in Millionenhöhe. In einem Schreiben an den Vorstand der DB Netz AG, das der Nachrichtenagentur dpa vorliegt, hieß es, dass „bisher alle Hilferufe des Sektors zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Havarie unbeantwortet“ blieben.

Rheintal-Sperrung seit 12. August

Bereits seit dem 12. August 2017 ist die Rheintalbahn gesperrt. Damals kam es zu einer Baupanne während des Tunnelbaus bei Rastatt. Wasser und Erdreich waren in die Baustelle gelangt, wodurch sich die Schienen abgesenkt haben Dabei ist die Nord-Süd-Verbindung für den gesamten europäischen Bahnverkehr von enormer Bedeutung. Der Bahnverkehr ist seither auf dem gesamten Streckenabschnitt unterbrochen, Bahnreisende müssen mit Bussen weiter gebracht werden. Am 02. Oktober soll der Spuk ein Ende haben und die Rheintal-Sperrung wieder aufgehoben werden.

Trotzdem baten das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) und zwei Dutzend Verbände wiederholt um eine kurzfristige staatliche Hilfe. Diese wurde auch bei Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt beantragt – und das mehr als einmal. Bisher allerdings blieben die Bitten erfolglos, obwohl die Unternehmen teilweise existenzbedrohende Ausfälle beklagen mussten. Diese lassen sich direkt auf die noch bis zum Montag gesperrte europäische Transportroute zurückführen, auf der normalerweise bis zu 200 Güterzüge pro Tag unterwegs sind.

NEE will über 100 Millionen Euro Schadenersatz nach Rheintal-Sperrung

Das NEE will jetzt einen kurzfristigen Ersatz zumindest eines „Großteils der durch die Havarie entstandenen Schäden“ durchsetzen. Wie der Verband schätzt, werden alleine die Bahnunternehmen im Güterverkehr Erlösausfälle und Kosten für Umleitungen aufweisen, die sich bei rund 100 Millionen Euro bewegen.

Wie das NEE weiter angibt, haben alle Unternehmen, die langfristig eine Trasse bei der Bahn gebucht haben, Anspruch auf Schadenersatz. Muss dieser jedoch gerichtlich durchgesetzt werden, können Jahre ins Land gehen. Betreiber von Zügen für kurzfristig beauftragte Transporte haben übrigens keinen Anspruch auf Schadenersatz. Gerade in diesem Segment bestellen jedoch immer mehr Firmen eine Trasse, die jetzt natürlich besonders stark betroffen sind.

Quelle: dpa

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