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BGH bestätigt Geldstrafe für Fußballvereine als präventive Maßnahme

Koenig Fussball

Wann dürfen Geldstrafen für Fußballvereine für das Fehlverhalten ihrer Fans verhängt werden? – Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof beschäftigt.

Am 4. November 2021 fiel ein interessantes BGH-Urteil zur Haftung der Fußballvereine. Dabei wurde auch die Frage geklärt, ob und wann der Deutsche Fußball-Bund e. V. (kurz DFB) Geldstrafen gegen Fußballvereine verhängen kann. Die zweite Frage war, ob dies von einem konkreten Verschulden der Vereine als Stadienbetreiber abhängig gemacht werden muss. Das BGH-Urteil dürfte bei den deutschen Fußballvereinen für Unmut sorgen, denn die Karlsruher Richterinnen und Richter stellten sich auf die Seite des DFB.

Was lag dem BGH-Urteil zur Geldstrafe für Fußballvereine zugrunde?

Der FC Carl Zeiss Jena wurde mit einem Bußgeld in Höhe von 24.900 Euro belegt, nachdem es im Fanblock bei einem Heimspiel der ersten Männermannschaft zu potentiell gefährlichen Aktionen gekommen war. Einige Fans hatten inmitten der Zuschauer Pyrotechnik verwendet und Gegenstände auf das Spielfeld geworfen. Daraufhin hatte das Sportgericht den Fußballverein unter Berufung auf den Paragrafen 9 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB das Bußgeld verhängt. Er sieht eine Haftung der an einem Spiel beteiligten Fußballvereine „im Stadienbereich vor, während und nach dem Spiel für Zwischenfälle jeglicher Art“ vor. Dabei machte das Sportgericht das Angebot, einen größeren Teil des Bußgelds (bis zu 8.000 Euro) in die Verbesserung der Sicherheit im Stadion zu investieren. Daraufhin legt der FC Carl Zeiss Jena Widerspruch ein, der allerdings keinen Erfolg brachte. Deshalb folgte eine Klage zur Aufhebung der Entscheidung beim Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen 26 Sch 1/20), der die Klage jedoch abwies.

Wie begründet der BGH das Urteil gegen den FC Carl Zeiss Jena?

Die Rechtsberater des Jenaer Fußballvereins sahen in dem Bußgeld einen Verstoß gegen die Regelungen im Paragrafen 1059 der Zivilprozessordnung. Insbesondere ging es um die Verletzung der sogenannten „ordre public“, also der öffentlichen Ordnung. Dieser Auffassung schlossen sich die Bundesrichter/-innen nicht an. Sie sehen in der Geldstrafe keine Ahndung eines Fehlverhaltens, sondern betonen die präventive Wirkung. Diese kam auch bereits in dem Angebot zum Tragen, einen Teil der Geldstrafe in die Stadionsicherheit zu investieren. Damit kam der BGH zur gleichen Auffassung, die auch der Internationale Sportgerichtshof seit einiger Zeit vertritt.

Zahlen und Fakten rund um den FC Carl Zeiss Jena

Der Fußballclub Carl Zeiss Jena e.V. besteht seit dem Jahr 1903. Sein Heimstadion ist das Ernst-Abbe-Sportfeld mit Plätzen für rund 10.500 Zuschauer. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands schafften es die Kicker mehrfach bis in die 2. Bundesliga. Nach drei Jahren in der 3. Liga spielte der Verein in der Saison 2020/2021 in der Regionalliga Nordost. Zu den bekanntesten Spielern gehört Peter Ducke, der als Mannschaftskapitän 1974 dazu beitrug, dass die erste Männermannschaft den FDGB-Pokal holte. Die Kicker werden aktuell von René Klingbeil trainiert. Er war als Profi an mehr als 50 Bundesligaspielen des Hamburger SV beteiligt.

Quelle: BGH I ZB 54/20

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