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Auto abschleppen – Was ist erlaubt und was nicht?

Die Wetterkapriolen der letzten Tage mit Schnee- und Graupelschauern haben zu zahlreichen Unfällen geführt, bei denen Dutzende Fahrzeuge so beschädigt wurden, dass sie aus eigener Kraft nicht mehr weiterfahren konnten. Leider kennen sich viele Autofahrer nicht mit der Frage aus, wer beim Abschleppen welche Fahrerlaubnis benötigt. Das beweisen Umfragen, die von mehreren Stellen durchgeführt wurden.

Der Unterschied zwischen Schleppen und Abschleppen

Der Gesetzgeber differenziert bei seinen Regelungen ganz klar zwischen dem Abschleppen und dem Schleppen. Von Schleppen wird dann gesprochen, wenn es sich um ein nicht zugelassenes oder bauteilemäßig unvollständiges Fahrzeug handelt. Außerdem betrachtet der Gesetzgeber Transporte über größere Distanzen hinweg als Schleppen. Vom Abschleppen wird dann gesprochen, wenn ein Fahrzeug aufgrund eines technischen Defekts aus einer Gefahrensituation geholt oder eine durch das Fahrzeug entstandene Gefahrensituation beseitigt wird. Hier besteht aber die Einschränkung, dass Zweiräder nicht abgeschleppt werden dürfen, sondern für den Abtransport verladen werden müssen.

Welchen Führerschein braucht wer beim Abschleppen?

Es mag etwas kurios klingen, aber die StVO in Verbindung mit der StVZO und Führerscheinverordnung schreiben in Deutschland beim Abschleppen lediglich beim Fahrer des Zugfahrzeugs einen Führerschein vor. Dieser Führerschein muss das Fahren des Zugfahrzeugs erlauben. Die Daten des gezogenen Fahrzeugs werden dabei nicht berücksichtigt. Es wird beim Abschleppen auch nicht als Anhänger betrachtet. Der Führer des gezogenen Fahrzeugs benötigt keinen Führerschein. Gesetzlich gilt ein Mindestalter von 15 Jahren. Außerdem muss der Fahrer des abgeschleppten Fahrzeugs mit der Brems- und Lenktechnik des gezogenen Fahrzeugs vertraut sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob mit einer Stange oder einem Seil abgeschleppt wird.

Wie schnell darf beim Abschleppen gefahren werden?

Die Grundlagen für das Abschleppen finden sich im Paragrafen 15a der Straßenverkehrsordnung. Wer dort nach Angaben zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit sucht, wird allerdings nicht fündig. Die Maximalgeschwindigkeit lässt sich jedoch aus den Abstandsregelungen des Paragrafen 43 StVZO errechnen. Dieser schreibt vor, dass Abschleppstangen und Abschleppseile maximal fünf Meter lang sein dürfen. Um die angemessene Höchstgeschwindigkeit zu berechnen, wird die in den Fahrschulen gelehrte Formel zur Berechnung des Anhaltewegs zugrunde gelegt. Sie lautet:

Reaktionsweg = gefahrene Geschwindigkeit * 3 geteilt durch 100
Bremsweg = gefahrene Geschwindigkeit + gefahrene Geschwindigkeit geteilt durch 100
Anhalteweg = Reaktionsweg + Bremsweg

Daraus ergibt sich, dass bei einem Abstand von fünf Metern nur eine Höchstgeschwindigkeit von etwa 20 Kilometern pro Stunde angeraten ist. Wird zum Abschleppen eine stabile Abschleppstange verwendet, kann etwas schneller gefahren werden, weil das abzuschleppende Fahrzeug vom Zugfahrzeug zusätzlich mit gebremst werden kann. Die Fahrer der professionellen Abschleppdienste empfehlen aufgrund ihrer praktischen Erfahrungen, eine Höchstgeschwindigkeit von 40 Kilometern pro Stunde nicht zu überschreiten.

Quellen: § 15 StVO, § 3 FZO, § 6 FEV, §§ 10 & 22 ff. StVZO

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