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Arbeitgeber fordern mehr Ausnahmen vom Mindestlohn

Arbeitgeberverbände sind sich einig: Der Mindestlohn sei zu hoch, zumindest für bestimmte Personengruppen. Sie fordern daher weitreichende Änderungen am Gesetz über den bundesweit geltenden Mindestlohn, wie es aus Berichten der Zeitungen der Funke-Mediengruppe hervorgeht. Sie  beziehen sich dabei auf ein Schreiben der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) an den Bundestag.

Mindestens ein Jahr ohne Mindestlohn

Eine der Forderungen, die hier veröffentlicht wurden, bezieht sich auf Personen, die noch nie gearbeitet haben, wenigstens ein Jahr arbeitslos seien oder über keinen anerkannten Abschluss verfügten. Sie sollen den Forderungen der Arbeitgeber zufolge, im ersten Jahr nach Aufnahme einer neuen Beschäftigung auch unterhalb des Mindestlohns beschäftigt werden dürfen. In der Begründung zu dieser Forderung hieß es, dass man damit das Ziel verfolge, Menschen, die mit Vermittlungshemmnissen belastet sind, schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Bislang sind Ausnahmeregelungen für Langzeitarbeitslose übrigens schon möglich. Während der ersten sechs Monate sind sie vom Mindestlohn bereits ausgenommen.

Gleiches gilt für Jugendliche unter 18 Jahren, die noch keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können. Wie der BDA erklärte, sei das Gesetz zum Mindestlohn verbunden mit hohen Einstiegshürden „gerade für die Schwächsten am Arbeitsmarkt“. Daher müsse das Gesetz grundlegend überarbeitet werden.

Was sieht das Mindestlohngesetz vor?

Das Mindestlohngesetz gilt seit dem 01.01.2015 und sieht vor, dass der gesetzliche Mindestlohn bundesweit und branchenübergreifend bei 8,50 Euro pro Stunde liegt. Bis Ende Juni 2016 soll in einer Kommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern entschieden werden, ob die Höhe des Mindestlohns auf diesem Level bleibt oder angepasst werden muss.

Quelle: N-TV

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