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Anwohnerfreundliches Urteil 10 S 2471/14 zum Baulärm

Baulärm ist störend und kann die Lebens- und Wohnqualität negativ beeinflussen, keine Frage. Doch inwieweit können sich Anwohner gegen den Baulärm wehren? Mit dieser Frage hat sich jetzt der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim befasst und das gefällte Urteil unter dem Aktenzeichen 10 S 2471/14 ist sehr anwohnerfreundlich ausgefallen. Ständiger, massiver Baulärm kann unter Umständen sogar dazu führen, dass die sich gestört fühlenden Anwohner einen Baustopp erzwingen können.

Worum ging es im Urteil 10 S 2471/14 zum Baulärm?

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Frau geklagt, die nahe einer Großbaustelle wohnt, die insgesamt fünf Hochhäuser errichten sollte. Bereits ab dem Beginn der Bauarbeiten in Böblingen hatte sich die Frau über unzumutbaren Lärm beschwert. Zwar hatte das zuständige Landratsamt Maßnahmen angeordnet, um die Lärmbelästigung zu verringern, doch diese brachten nichts, wie die Klägerin mit Hilfe von Messungen nachweisen konnte.

In der Folge zog sie vor das Verwaltungsgericht Stuttgart, um dort einen besseren Lärmschutz einzuklagen. Das Gericht jedoch befand die Klage für nicht gerechtfertigt, da das Landratsamt ja bereits Maßnahmen zur Lärmminderung angeordnet habe.

Verwaltungsgerichtshof entschied mit Urteil 10 S 2471/14 zugunsten der Anwohner

Dieser Entscheidung folgten die Richter am Verwaltungsgerichtshof nicht. In dem am Freitag veröffentlichten Urteil 10 S 2471/14 hieß es, dass das Landratsamt den Anwohnern einen Maßnahmenkatalog zur Lärmminderung vorlegen müsse. Zudem müsste es ihnen wöchentliche Lärmprognosen zur Verfügung stellen. Wenn dann die zulässigen Lärm-Richtwerte weiter überschritten werden, müsste das Landratsamt sogar einen vorläufigen Baustopp verhängen, befanden die Richter Die Anwohner hätten in diesem Fall ein Recht auf das Einschreiten der Behörden.

Quelle: Stuttgarter Zeitung

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