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Afrikanische Schweinepest sorgt für Restriktionen in Sachsen

Animals in the wild - African bushpig in the Kruger National Park, South Africa

Nachdem die Afrikanische Schweinepest erneut bei Wildschweinen in Sachsen nachgewiesen wurde, hat sich die Landesregierung Sachsen zu drastischen Maßnahmen entschlossen.

Die ersten Nachweise für die Afrikanische Schweinepest gab es in Deutschland im Spätsommer 2020. Die Fälle betrafen den Spree-Neiße-Kreis in Brandenburg. Wenige Wochen später wurden erste Fälle in Sachsen nachgewiesen. Prekär ist die Tatsache, dass diese aus Afrika über das Baltikum eingeschleppte Tierseuche sowohl die Wildschweinbestände als auch die für die Fleischproduktion gehaltenen Hausschweine gefährdet. Deshalb erfolgten in Brandenburg und Sachsen sehr schnell Restriktionen, welche die weitere Ausbreitung der Schweinpest eindämmen sollen.

Welche Restriktionen enthält die Verfügung zur Bekämpfung der Schweinepest?

Im Kernbereich der in Sachsen eingerichteten Sperrzone ist das Betreten der offenen Landschaft und der Wälder komplett verboten. Landwirte dürfen auch ihre dort liegenden Felder aktuell nicht bewirtschaften, sofern sie keine Ausnahmegenehmigung vom zuständigen Landratsamt erhalten haben. Wir die Ausnahmegenehmigung nach Antrag nicht erteilt, haben die Landwirtschaftsbetriebe einen Anspruch auf Schadenersatz vom Land Sachsen. Das Kerngebiet der aktuellen Sperrzone erstreckt sich östlich des Verlaufs der Europastraße E55 und wird von Thiendorf im Norden und Radeburg im Süden begrenzt. Im Osten reicht die Kernzone bis Kleinnaundorf und Würschnitz.

Welches Gebiet ist durch die Afrikanische Schweinepest noch gefährdet?

Auch in der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) gelten aktuell Restriktionen. Die Sperrzone II wird im Westen von Großenhain, Niederau, Weinböhla und Coswig begrenzt. Die nördliche Grenze bilden Blochwitz und Böhla bei Ortrand. Von dort aus macht die Grenze der Sperrzone im Osten einen Bogen und schließt Laußnitz, Hockendorf und Ottendorf-Okrilla ein. Die südliche Begrenzung bilden der Dresdener Stadtteil Klotzsche sowie die Stadtgrenzen von Radebeul. In der Sperrzone II dürfen Landwirte ihre Hausschweine nicht ins Freie lassen. Davon sind unter anderem sechs Schweinezuchtgroßbetriebe mit insgesamt 28.000 Hausschweinen betroffen. Die Bejagung des Gebiets mit Treibhelfern und Jagdhunden muss zwingend vorher angemeldet und erlegtes Wild darf nicht aus dem Gebiet der Sperrzone herausgebracht werden. Außerdem gibt es eine wissenswerte Restriktion, die für die Allgemeinheit gilt. Hunde dürfen in der Sperrzone II auch auf freien Feldern und in den Wäldern nicht frei herumlaufen. Das heißt, Hundehalter müssen nach der aktuell gültigen Fassung der Allgemeinverfügung einen Leinenzwang beachten.

Welche Rolle spielen Wölfe bei der Übertragung der Schweinepest?

Diese Frage stellt sich, weil die Zahl der Wölfe in Sachsen und Brandenburg wächst. Sie dringen inzwischen sogar bis in die Städte vor, wie erst unlängst Sichtungen eines Wolfs mitten in Riesa bewiesen haben. Doch nach Einschätzungen der von der Bundesregierung eingerichteten Dokumentations- und Beratungsstelle Wolf (DBBW) spielen die vierbeinigen Räuber bei der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest zumindest in Deutschland noch keine nennenswerte Rolle. Noch liegt der Schwerpunkt der Übertragung bei direkten Kontakten innerhalb der Wildschweinpopulationen sowie den Zecken als Zwischenwirte für den Erreger.

Quelle: Landesdirektion Sachsen, Landkreis Meißen, DBBW

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