Der Gewerkschaft verdi reichen die aktuellen Möglichkeiten einer
Welche Forderungen stellt Verdi bei COVID-19 als Berufskrankheit auf?
Den Gewerkschaftsvertretern reicht die Anerkennungsfähigkeit nach der Nummer 3101 des Berufskrankheitenkatalogs nicht aus, weil sie üblicherweise auf die oben genannten Berufsgruppen eingeschränkt ist. Es gibt eine ganze Reihe anderer Berufsgruppen, die durch die Art ihrer Tätigkeit einem erhöhten Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus ausgesetzt sind. Nach der bisherigen Praxis erkennen die Berufsgenossenschaften ein berufsbedingt erhöhtes Risiko beispielsweise bei Pädagogen, Krippen-, Kindergarten- und Horterzieher/innen sowie den Mitarbeiter/innen im Handel und im öffentlichen Nahverkehr nicht an. Deshalb fordern die Verdi-Vertreter die Aufnahme dieser Berufsgruppen in den Personenkreis, bei denen COVID-19 als Berufskrankheit nach der Nummer 3101 anerkennungsfähig ist.
Wie haben sich die Zahlen der DGUV entwickelt?
Nach den vorläufigen Zahlen des Spitzenverbands der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gab es 2019 insgesamt 80.132 Verdachtsanzeigen, von denen 35.264 Fälle bestätigt wurden. Im Jahr 2020 erhielten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung 105.759 Verdachtsanzeigen. In 53.880 Fällen bestätigte sich der Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit. Das entspricht einem Plus von 32 Prozent bei den Verdachtsanzeigen und von knapp 53 Prozent bei der Bestätigung des Verdachts. Allein 30.329 Verdachtsmeldungen und 18.069 anerkannte Fälle gehen nach den Angaben der DGUV auf das Konto einer COVID-19-Erkrankung.
Gleichzeitig ging die Anzahl der Meldungen in anderen Bereichen deutlich zurück. 2020 wurden im Vergleich zum Vorjahr rund 34 Prozent weniger Schulwegeunfälle gemeldet. Auch die Zahl der gemeldeten Unfälle in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände reduzierte sich um 41 Prozent. Beide Zahlen korrelieren mit dem Umfang der durch die Corona-Lockdowns verhängten Schulschließungen. Ähnliche Entwicklungen gab es mit einem Rückgang von 12,8 Prozent bei den gemeldeten Arbeitsunfällen und 18,2 Prozent bei den Arbeitswegeunfällen. Auch hier sind die Betriebsschließungen sowie der Wegfall der Arbeitswege durch die Tätigkeit im Homeoffice verantwortlich.
Quelle: DGUV, Verdi
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