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Wird der „Hammelsprung“ im Bundestag vorerst zum Dauerzustand?

Durch die gescheiterten Jamaika-Sondierungen sind die Mehrheitsverhältnisse bei Abstimmungen im Deutschen Bundestag derzeit nicht klar abschätzbar. Das gilt vor allem dann, wenn die Abgeordneten ihre Zustimmung oder Ablehnung mit Handzeichen ausdrücken müssen. Am 21. November 2017 musste Hans-Peter Friedrich, der stellvertretende Präsident des Bundestags, deshalb eine Abstimmung per „Hammelsprung“ anordnen. Dabei ging es um Aspekte, welche die Hilfsprogramme der Europäischen Union für wirtschaftlich und finanziell angeschlagene Länder betreffen. Mit dieser besonderen Art der Abstimmung konnten eindeutige Ergebnisse erzielt werden.

Was versteckt sich hinter der Bezeichnung „Hammelsprung“?

Der „Hammelsprung“ hat im Deutschen Bundestag bereits Tradition. Allein in der Zeit von 1949 bis zur Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 wurden mehr als 500 Abstimmungen auf diese Weise durchgeführt. Auch im Parlament von Großbritannien ist er üblich. Dabei müssen sich die Abgeordneten beim Verlassen oder Betreten des Plenarsaals für eine Tür entscheiden, wobei jeweils eine der geöffneten Türen für eine Pro-Stimme, eine Contra-Stimme oder eine Stimmenthaltung steht. Theoretisch könnten damit auch Stimmenthaltungen verhindert werden. Das lässt allerdings die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags nicht zu. Geregelt ist diese Vorgehensweise bei den Abstimmungen dort im Paragrafen 51.

Worauf geht der „Hammelsprung“ zurück?

Sprachhistoriker vermuten, dass der Begriff vom „Leithammel“ abgeleitet wurde. Damit werden die Alpha-Tiere bezeichnet, von denen eine Herde angeführt wird. Bundestagsabgeordnete nehmen diese Führungsposition durch ihr bei der Wahl erzieltes Mandat ein. Angewendet wurde das Verfahren zur Stimmabgabe schon im „concilum plebis“ im antiken Rom. Als Möglichkeit der politischen Entscheidung ist es in Deutschland bereits seit dem 19. Jahrhundert üblich, denn es fand 1874 Eingang in die Geschäftsordnung des Deutschen Reichstags. Im Deutschen Bundestag erfolgt die Zählung an jeder Tür durch zwei Schriftführer. Der „Hammelsprung“ gehört in Deutschland auch in den Landtagen zu einer möglichen und durch die Geschäftsordnungen legitimierten Art der Abstimmung.

Quelle: Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags auf gesetze-im-internet.de

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