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Musterfeststellungsklage wegen Preispolitik gegen Vodafone eingereicht

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Vor allem Verbraucherschutzorganisationen nutzen den Weg der Musterfeststellungsklage. Aktuell ist eine solche Klage gegen Vodafone anhängig.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat am 13. November 2023 eine Musterfeststellungsklage gegen Vodafone eingereicht. Das teilte der Verband in einer offiziellen Pressemeldung mit. Allerdings war dort noch kein Aktenzeichen vermerkt. Es hieß lediglich, die Musterfeststellungsklage sei beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht worden. Als nächster Schritt folgt nun die Eröffnung eines Klageregisters durch das Bundesjustizministerium. Dort können sich betroffene Kundinnen und Kunden von Vodafone eintragen.

Welche Leistungen von Vodafone sind von der Musterfeststellungsklage betroffen?

In der Sammelklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen geht es um die Verträge zur Festnetzversorgung durch die Vodafone Deutschland GmbH sowie die Vodafone West GmbH und die Vodafone GmbH. Auch die kombinierten Festnetz- und Kabelanschlüsse sind von der aktuellen Musterfeststellungsklage betroffen. Zu diesen Verträgen waren im Frühling 2023 Mitteilungen über eine Preisanpassung verschickt worden. Damit erhöhten sich die Kosten pauschal um 5 Euro pro Kunde und Monat. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hält diese Preiserhöhung für rechtlich nicht haltbar und fordert mit der Klage den Aufschlag für die betroffenen Kunden, die sich in das Klageregister eintragen, zurück.

Konkurrenz hat durch Zusatzangebote rechtlicher Angreifbarkeit vorgebeugt

Auch bei anderen Anbietern gab es im späten Frühjahr eine Preisanpassung. Allerdings waren sie schlauer als die im aktuellen Verfahren angegriffenen Unternehmen, denn sie boten in diesem Zusammenhang ein Upgrade der Leistung ohne zusätzlichen Aufschlag an. Mit dem Upgrade konnten sich die Kundinnen und Kunden eine DSL-Kapazität in der jeweils nächsthöheren Vertragsstufe sichern. Diese Vorgehensweise wendete beispielsweise der Konkurrent 1 & 1 an, wodurch diese Preisanpassung im Gegensatz zur Preiserhöhung bei Vodafone rechtlich nicht angreifbar ist.

Musterfeststellungsklage: Was ist wissenswert?

Verbraucherschutzorganisationen in Deutschland haben lange Zeit bemängelt, das Hilfsmittel einer Sammelklage nicht nutzen zu können. Vor allem Urteile aus den USA zu Schadenersatz aus erfolgreichen Sammelklagen sorgten regelmäßig für Aufmerksamkeit. Doch in Deutschland wurden solche Klagen unter dem Begriff Musterfeststellungsklagen erst durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2018 möglich. Den Anstoß dazu gab eine Empfehlung der EU-Kommission aus dem Jahr 2013, eine solche kollektive Klagemöglichkeit zu schaffen. Bekannt wurde dieser Rechtsweg in Deutschland vor allem im Zusammenhang mit dem Dieselskandal.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband

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