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FDP fordert Änderungen bei der Zulassung von Ärzten

In der zweiten Dezemberwoche 2018 brachten die FDP-Abgeordneten einen Antrag im Bundestag ein, nach dem eine Niederlassungsfreiheit für Ärzte geschaffen werden sollte. Damit wollen sie dem vielerorts galoppierenden Ärztemangel begegnen.

Seit dem Jahr 1995 gibt es in Deutschland keine Niederlassungsfreiheit für Ärzte mehr. In den 1990er Jahren herrschte ein Überangebot. Deshalb wurden die Niederlassung von Ärzten mit dem Gesundheitsstrukturgesetz beschränkt und einer zentralen Bedarfsplanung unterworfen. Die Konsequenz sind gravierende Versorgungslücken in einigen Regionen.

Ärztemangel wird sich noch deutlich ausweiten

Insgesamt ist die Anzahl der Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren gleich geblieben, obwohl sich die Bevölkerungszahl erhöht hat. Die Lücken in der Versorgung sind nicht zu übersehen. Wenn es keine Gesetzesänderung gibt, vergrößern sich die bestehenden Lücken in absehbarer Zeit vor allem bei den Hausärzten. Dort spielt das Durchschnittsalter der Hausärzte eine wichtige Rolle. Schon jetzt ist ein reichliches Drittel dieser Mediziner mit eigenen Praxen älter als 60 Jahre. Im Jahr 2017 lag das Durchschnittsalter aller Vertragsärzte der Kassenärztlichen Vereinigungen bereits bei 54,1 Jahren. Außerdem merken die FDP-Abgeordneten bei ihrem Antrag an, dass die maximal mögliche Zahl der Sprechstunden oft nicht ausgenutzt wird, um auch noch Zeit für die Familie zu haben.

Die Konsequenzen sind fatal, denn der Ärztemangel verursacht Zusatzkosten bei den Krankenkassen und Rentenversicherungen, weil Erkrankungen nicht rechtzeitig behandelt werden können. Außerdem betont die FDP in ihrem Antrag auf eine Niederlassungsfreiheit für Ärzte das Leid, welches dadurch unnötig bei den Patienten entsteht, die keinen Arzttermin bekommen. Uns sind Fälle bekannt, in denen der Ärztemangel bereits bei Rentenanträgen gegen die Betroffenen ausgenutzt wird. Ein Sozialgericht in Sachsen gab in der Begründung der Abweisung einer Rentenklage an, dass ein Augenleiden nicht berücksichtigt werden könnte, weil keine durchgängige Behandlung erfolgt. Dem Kläger war es nach einem Umzug über mehrere Jahre hinweg trotz intensiver Bemühungen und der Vorsprache sogar mit Überweisungen nicht gelungen, einen Termin in einer der Augenarztpraxen zu bekommen.

Was fordert die FDP-Fraktion genau?

Grundsätzlich soll nach dem Antrag auf eine Gesetzesänderung der FDP die Niederlassungsfreiheit der Regelfall werden. Außerdem soll die Bedarfsplanung künftig für kleinere Areale erfolgen. Damit sollen die Differenzen ausgeglichen werden, die derzeit zwischen der Versorgung in Großstädten und den ländlichen Regionen vorhanden sind. Außerdem sollen die niedergelassenen Ärzte eine leistungsgerechte Vergütung erhalten und von Teilen der Bürokratie entlastet werden, um mehr Zeit für die Versorgung der Patienten zu haben. In Regionen mit einer Mangelversorgung sollen Ärzte außerdem einen Strukturzuschlag erhalten.

Die Bürokratie ist ein erhebliches Problem vor allem bei den Fachärzten. Sie betrifft nicht nur die Vorgaben der Krankenkassen, sondern auch die Versicherungen tragen dazu bei. Einige Versicherungen nutzen die Überlastung der Fachärzte bereits gegen ihre Versicherten aus. Sie verzögern den Leistungsbeginn, indem immer wieder neue Befunde angefordert werden. Bringen die Versicherten diese Befunde nicht bei, werden die Leistungen unter Berufung auf eine Verletzung der vertraglichen Mitwirkungspflicht abgelehnt. Bei einer Wartezeit von mehreren Monaten auf einen Facharzttermin in vielen Regionen ist so eine Verschleppung des Leistungsbeginns über mehrere Jahre hinweg möglich. Diese Verschleppungstaktik wird noch dazu von den langen Bearbeitungszeiten vor allem bei den Sozialgerichten begünstigt. Eine Änderung der Bestimmungen für die Ansiedelung von Ärzten, wie sie von der FDP gefordert wird, könnte auch dieses Problem lösen.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 19/6417

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